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Hundertfach Mädchen missbraucht: Neues Verfahren zu Strafmaß

Die schrecklichen Taten stehen fest, das Strafmaß noch nicht. In Kassel wird ein Verfahren gegen einen Mann neu aufgerollt, der hundertfach kleine Mädchen sexuell missbraucht hat. Denn: Der Pädophile könnte vermindert schuldfähig sein.

14.01.2016, 21:44

Kassel (dpa) - Hundertfach hat ein Mann kleine Mädchen sexuell missbraucht und das auch gefilmt - welche Strafe er dafür bekommt, verhandelt das Landgericht Kassel.

Der 57-Jährige aus dem nordhessischen Wolfhagen war im Februar 2014 zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dagegen legte er Revision ein.

Der Bundesgerichtshof entschied: Weil durch die Pädophilie des Mannes sein Unrechtsbewusstsein und seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen sein könnten, muss neu über das Strafmaß verhandelt werden. Das Landgericht muss nun also eine verminderte Schuldfähigkeit prüfen und auch neu über die Sicherungsverwahrung entscheiden. Die Taten stehen fest, betonte aber Staatsanwältin Pia Röde.

Zu Prozessbeginn erneuerte der Angeklagte sein umfassendes Geständnis, das er im ersten Prozess abgelegt hatte. Er entschuldige sich für das, was geschehen sei, ließ der 57-Jährige durch seinen Anwalt verlesen. Was durch mich geschehen ist, sind traumatische Erlebnisse. Mir war klar, dass ich etwas Verbotenes tue. Er habe nur an sich und nicht an die Gefühle der Mädchen gedacht.

Der Mann, der seit mehr als zweieinhalb Jahren in Haft sitzt, hatte fast 20 Jahre lang kleine Mädchen sexuell missbraucht. 141 Missbrauchsfälle wurden ihm nachgewiesen, ursprünglich waren noch mehr Fälle angeklagt. Viele Taten hatte er gefilmt oder fotografiert. Die fünf betroffenen Mädchen waren bei den Taten zwischen drei und 13 Jahre alt. Zudem fanden die Ermittler mehr als 2000 Kinderporno-Dateien auf dem Computer des Mannes.

Rechtsanwalt Christian Stahl, der eines der missbrauchten Mädchen vertritt, sagte, seine Mandantin sei wegen der Taten in psychologischer Behandlung. Ihr Ziel sei es, dass der Mann Sicherungsverwahrung bekomme oder in eine psychiatrische Anstalt komme. Dort solle er so lange bleiben, bis er keine Gefahr mehr darstelle. Bis zum 26. Januar sind drei weitere Verhandlungstage angesetzt.