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Bezirksamt Kein nächtliches Alkoholverbot mehr in Parks in Berlin-Mitte

Nach Ausschreitungen in Parks spricht der Bezirk-Mitte ein Alkoholverbot aus. Das verursacht Unmut, doch es wird ruhiger. Nun ist das Verbot Geschichte.

Von dpa Aktualisiert: 05.09.2022, 16:01
Blick in den James-Simon-Park.
Blick in den James-Simon-Park. Christophe Gateau/dpa

Berlin - Das nach Ausschreitungen verhängte nächtliche Alkoholverbot für zwei Parks in Berlin-Mitte gilt nicht mehr. Das Bezirksamt hat die für den James-Simon-Park und den Monbijoupark geltende Allgemeinverfügung aufgehoben, wie ein Behördensprecher am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Damit akzeptiert der Bezirk eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Dieses hatte die seit 22. Juli geltende Regelung im Eilverfahren vorzeitig beendet. Das Bezirksamt habe sich dafür entschieden, keine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen, sagte der Behördensprecher.

Ursprünglich sollte das Verbot, wonach von 22.00 bis 6.00 Uhr kein Alkohol mehr in den Anlagen erlaubt war, noch bis zum 11. September gelten. Der Bezirk wollte damit unter anderem die Vermüllung der Parks sowie Lärmbelästigung und wildes Urinieren vermeiden und so die Grünanlagen schützen.

Aus Sicht des Verwaltungsgerichts war die Maßnahme nicht geeignet, um Grünanlagen vor derartigen Exzessen zu bewahren. Die Missstände resultierten nicht aus dem Alkoholgenuss als solchem, hieß es vom Gericht zur Begründung. „Vielmehr bedarf es des Hinzutretens weiterer Verhaltensweisen, die jedoch einerseits unabhängig vom Alkoholkonsum eintreten können und andererseits nicht zwingende Folge jeden Alkoholkonsums sind“, lautet es in dem Beschluss.

Lärm, Vermüllung, wildes Urinieren und anderes rücksichtsloses Verhalten seien nach dem Grünanlagengesetz ohnehin nicht erlaubt, so das Gericht. Diese Verbote setze das Bezirksamt nicht konsequent durch. Aus Sicht des Gerichts war das Verbot auch nicht angemessen, weil es auch für solche Parkbesucher galt, die dort ruhig und ohne jegliches Fehlverhalten Alkohol konsumierten.

Damit war der Widerspruch gegen das Verbot vom „Arbeitskreis kritischer Jurist*innen der Humboldt Universität“ (akj) erfolgreich. Dessen Sprecherin sagte zu der Entscheidung: „Das Verbot sollte Jugendliche vertreiben und den Park „attraktiver“ machen. Verdrängung von jungen Menschen aus öffentlichem Raum ist nicht tragbar, glücklicherweise hat das Verwaltungsgericht dem Spuk ein Ende gesetzt.“

Vor dem Verbot war es - wie schon im Vorjahr - zu Ausschreitungen gekommen. So hatte die Polizei etwa Mitte Juli den James-Simon-Park geräumt, als dort etwa 250 Menschen gefeiert hatten. Die Polizei hatte die Stimmung als aufgeheizt und laut beschrieben.

Nach Angaben des Bezirks hatte sich die Situation in den vergangenen Wochen entspannt. „Die Erfahrungen mit dem nächtlichen Alkoholverbot waren sehr positiv“, sagte Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) dem RBB. Ordnungsamt und Polizei hätten in der Zeit des Verbots weniger intervenieren müssen. „Das war deutlich weniger Aufwand, als wenn - wie zuvor - die Polizei mit hohem Personaleinsatz für Ordnung sorgen musste“, sagte demnach von Dassel.

Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte kritisiert, dass die Hauptlast der Kontrollen bei Polizistinnen und Polizisten lag. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes des Bezirks hatten diese laut Behörden jeweils freitags und samstags in der Zeit von 21.30 bis 23.30 Uhr unterstützt. „Grundsätzlich stießen die Kontrollen auf sehr viel Verständnis“, hieß es am Montag vom Bezirk.

GdP-Landeschef Stephan Weh forderte die Bezirke auf, bis zum nächsten Frühjahr gemeinsam mit der Polizei und Anrainern rechtskonforme, individuelle Konzepte für die Parks- und Grünanlagen zu entwickeln. „Die Erfahrung zeigt, dass der James-Simon-Park und andere Orte auch im nächsten Jahr wieder viele Menschen anziehen wird, die dort lautstark feiern wollen und auch zu Straftaten bereit sind“, so Weh.