Gerichtsentscheidung Kubitschek-Institut bleibt im Verfassungsschutzbericht
Magdeburg - Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hat einen Eilantrag des Verlegers Götz Kubitschek und seines Vereins „Institut für Staatspolitik“ (IfS) abgelehnt. Kubitschek wollte den Verein aus dem Verfassungsschutzbericht 2020 des Landes Sachsen-Anhalts unter der Rubrik „Rechtsextremismus“ streichen lassen, wie ein Sprecher des Gerichtes am Montag sagte. Das Verwaltungsgericht lehnte dies unter anderem mit der Begründung ab, der Antragsteller und der Verein würden „verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen“.
Neben dem Eilantrag hat der Verein ein Klageverfahren in Gang gesetzt. Das Verfahren läuft noch. Zunächst hatte der „Spiegel“ berichtet.
Das im Süden von Sachsen-Anhalt ansässige Institut für Staatspolitik zählt laut Bundesamt für Verfassungsschutz zum Netzwerk der Neuen Rechten, in dem rechtsextreme bis rechtskonservative Kräfte verortet werden.