Arbeitsschutz Landesdirektion stoppt Arbeiten am Buß- und Bettag
Am Buß- und Bettag hat die Landesdirektion Sachsen zahlreiche Baustellen und Handelsbetriebe kontrolliert. In mehreren Fällen mussten die Arbeiten wegen fehlender Genehmigungen gestoppt werden.

Dresden - Die Landesdirektion Sachsen hat am Buß- und Bettag landesweit die Einhaltung der Feiertagsruhe kontrolliert und auf mehreren Baustellen sowie in Handelsbetrieben Arbeiten untersagt. Wie die Behörde mitteilte, überprüften Arbeitsschützer 16 Baustellen. Auf sechs davon mussten zehn Unternehmen mit insgesamt 59 Beschäftigten ihre Tätigkeit einstellen, weil keine gültigen Genehmigungen vorlagen.
Auch im Groß- und Einzelhandel kam es zu Beanstandungen. Von 71 kontrollierten Unternehmen durften zwei ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung nicht weiterarbeiten.
„Sonn- und Feiertage sind wichtige Ruhezeiten für Beschäftigte“, erklärte Landesdirektionspräsident Béla Bélafi. Er sagte, Arbeiten an diesen Tagen dürften nur stattfinden, wenn sie unaufschiebbar seien oder dem öffentlichen Interesse dienten. „Deshalb prüfen wir Anträge auf Feiertagsarbeit sorgfältig, damit Ausnahmen tatsächlich Ausnahmen bleiben.“
Grundsätzlich sind Arbeitseinsätze an Sonn- und Feiertagen nach dem Arbeitszeitgesetz und dem sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz verboten. Genehmigungen können nur für begründete Fälle wie dringende Reparaturen, zwingend fortlaufende Arbeiten oder zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erteilt werden.
Die Landesdirektion vergibt eigenen Angaben zufolge jährlich rund 1.300 solcher Ausnahmen, etwa 60 Prozent davon für Baustellen. Für den diesjährigen Buß- und Bettag gingen 132 Anträge ein.