Krankenhausinsolvenz Landrat: Sternbach-Mitarbeiter schnell in neue Jobs bringen
Nach dem Klinik-Aus in Schleiz müssen sich die Sternbach-Mitarbeiter neue Jobs suchen. Das Landratsamt will bei der Suche nach einer neuen Anstellung unbürokratisch und schnell helfen.
Schleiz - Nach der für Ende des Monats angekündigten Schließung der insolventen Sternbach-Klinik in Schleiz bemüht sich das Landratsamt um eine Job-Perspektive für die Krankenhausmitarbeiter. „Wenn schon nicht für den Krankenhausstandort Schleiz, soll es wenigstens für die mehr als 150 Beschäftigten eine Zukunft in der Region geben“, teilte das Landratsamt nach einer Beratung mit einer Reihe von Arbeitgebern aus dem medizinischen Bereich und der Pflege mit.
Den Klinik-Mitarbeitern solle möglichst ohne bürokratischen Aufwand und Zeitverzug eine neue Anstellung angeboten werden. Insbesondere für ausgebildete Pflegekräfte gebe es zahlreiche offene Stellen, die auch in Zukunft eine wohnortnahe Beschäftigung ermöglichen würden. Bedarf und Angebote werden den Angaben nach nun erfasst und strukturiert, um der Krankenhausbelegschaft noch in der laufenden Woche mögliche berufliche Perspektiven aufzuzeigen.
Die insolvente Sternbach-Klinik Schleiz muss Ende August schließen, da sie aus eigener Kraft nicht weiter in der Lage ist, ihre Verluste weiterzutragen. Laut Landrat Christian Herrgott (CDU) standen zuletzt monatlich Einnahmen von 1,5 Millionen Euro, Ausgaben von 2,1 Millionen Euro gegenüber. Das Krankenhaus befindet sich seit Ende Juni bereits in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Die Kreistagsfraktion der Unabhängigen Bürgervertretung UBV/FDP/Werteunion hat nach eigenen Angaben bei der Geraer Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und des Verdachts des Betruges gegen die Geschäftsführung der Sternbach-Klinik Schleiz GmbH gestellt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft konnte den Eingang am Montag noch nicht bestätigen. Landrat Herrgott sagte dazu: „Die Strafanzeige ist entbehrlich, da der Insolvenzverwalter das von Amts wegen zu prüfen hat und dies auch tun wird.“