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Justizvollzug Landtag beschließt neue Regeln für Gefangenenarbeit

Gefangene in Sachsen-Anhalt können künftig deutlich mehr verdienen. Ein neues Gesetz stärkt die Arbeit im Justizvollzug und setzt Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um.

Von dpa 28.01.2026, 18:34
Franziska Weidinger (CDU), Justizministerin von Sachsen-Anhalt, sieht mit dem neuen Gesetz den Stellenwert der Arbeit Gefangener gestärkt. (Archivbild)
Franziska Weidinger (CDU), Justizministerin von Sachsen-Anhalt, sieht mit dem neuen Gesetz den Stellenwert der Arbeit Gefangener gestärkt. (Archivbild) Jan Woitas/dpa

Magdeburg - Mit der Modernisierung des Justizvollzugsrechts in Sachsen-Anhalt hat der Landtag neue Regelungen für die Arbeit von Gefangenen beschlossen. Damit setzt das Land Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Das neue Gesetz schaffe Rechtssicherheit, sagte Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) laut einer Mitteilung. „Zudem wird der Justizvollzug in Sachsen-Anhalt moderner und zugleich wird der Stellenwert von Arbeit hinter Gittern weiter gestärkt.“

Deutlich höhere Vergütung für Gefangene

Gefangene in Sachsen-Anhalt können in den Justizvollzugsanstalten künftig mehr Geld dazuverdienen. Bei einer täglichen sechsstündigen Tätigkeit mit durchschnittlichen Anforderungen etwa sind es knapp 445 Euro im Monat statt der bislang vorgesehenen rund 267 Euro. Der zugrunde liegende Stundenlohn steigt den Angaben zufolge in diesem Jahr von aktuell 2,14 Euro auf 3,56 Euro. Das verdiente Geld kann etwa zur Entschädigung von Opfern und zur Tilgung von Schulden wie etwa Unterhaltsverpflichtungen verwendet werden. 

Weniger Hafttage oder Erlass von Verfahrenskosten durch Arbeit

Mit der Novellierung des Justizvollzugsrechts wird Gefangenen außerdem ermöglicht, durch unbezahlte freie Arbeit auch weitere Ersatzfreiheitsstrafen und Hafttage abzuwenden beziehungsweise zu reduzieren. Sie können mit einer Beschäftigung auch Teile ihrer Verfahrenskosten abarbeiten. Vorgesehen ist, für sechs Monate zusammenhängender Arbeitszeit je fünf Prozent der Verfahrenskosten zu erlassen.

Erwerbstätigkeit sei ein zentrales Element der Resozialisierung, sagte Weidinger. „Wer während seiner Haft arbeitet und im Rahmen seiner Fähigkeiten Leistungsbereitschaft zeigt, erfährt Anerkennung und kann mit dem erarbeiteten Geld einen Beitrag zur Wiedergutmachung leisten.“ Die Arbeit bereite Gefangene gezielt auf die Entlassung vor und unterstütze beim Übergang in ein eigenverantwortliches, möglichst straffreies Leben.