Arbeitslohn in Haftanstalten Mehr Geld für Arbeit im Gefängnis – Thüringen plant Erhöhung
Thüringer Häftlinge könnten für ihre Arbeit im Gefängnis bald mehr verdienen. Was Justizministerin Meißner plant und warum sie die Erhöhung für wichtig hält.

Erfurt - Thüringer Gefangene sollen für ihre Arbeit hinter Gittern mehr Geld bekommen. Laut einem Gesetzentwurf wird eine Erhöhung der Eckvergütung um sechs Prozentpunkte angestrebt, wie das Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Derzeit liegen die Stundenlöhne in den fünf Haftanstalten im Freistaat zwischen 1,52 und 2,53 Euro.
Die Entlohnung richtet sich abhängig von der Art der Tätigkeit nach derzeit fünf Vergütungsstufen und der tatsächlich geleisteten Beschäftigungszeit. An dem bestehenden System solle grundsätzlich festgehalten werden. Thüringen orientiere sich damit an den bisher vorliegenden Gesetzen zur Neuregelung der Gefangenenvergütung anderer Bundesländer, hieß es.
Karlsruhe gibt Anstoß zur Erhöhung
Die Neuregelung ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023 notwendig. Die Karlsruher Richter hatten damals zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen recht gegeben, die gegen ihre niedrige Vergütung geklagt hatten. Für die Bezüge der Gefangenen sind im Thüringer Doppelhaushalt in diesem Jahr dem Ministerium zufolge knapp 4,2 Millionen Euro und 2027 rund 4,3 Millionen Euro vorgesehen.
Berechnungen zufolge steigen die Tagessätze für arbeitende Gefangene im Freistaat mit der angestrebten Erhöhung von derzeit 16,18 Euro auf 26,96 Euro. Der Gesetzentwurf soll noch im Januar dem Kabinett vorgelegt werden und könnte voraussichtlich im Juni in Kraft treten.
Arbeit dient Resozialisierung
Die Steigerung der Vergütung sei ein wichtiger Schritt, betonte Justizministerin Beate Meißner. Es gehe dabei aber nicht um Geschenke, sondern in erster Linie um Resozialisierung. „Arbeitstherapie, schulische und berufliche Bildung, aber auch Arbeit sind hierbei zentrale Elemente.“ Sie dienten dem Erwerb von Fertigkeiten und von Berufsabschlüssen. Zudem trage die Beschäftigung der Gefangenen zu deren Motivationsförderung bei.
In den Thüringer Gefängnissen sind laut Ministerium derzeit im Schnitt rund 730 Insassen beschäftigt. Das entspreche einer Quote von etwa 57 Prozent. So sind etwa Untersuchungshäftlinge aufgrund der für sie geltenden Unschuldsvermutung generell nicht zur Arbeit verpflichtet. Ein Teil der Gefangenen ist zudem aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig, andere wiederum haben bereits das Rentenalter erreicht.
Vom Küchendienst bis zur Metallverarbeitung
Das Spektrum der Tätigkeiten in den Haftanstalten reicht von Reinigungs- und Küchenarbeiten über die Beschäftigung in Gärtnereien, Bäckereien und Druckereien bis hin zur Holz- und Metallverarbeitung. In den Gefängnissen wird neben dem internen Bedarf ebenfalls für Landesbehörden wie Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften produziert. Aber auch die Privatwirtschaft vergibt Aufträge.
Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass der notwendige Lebensunterhalt der Gefangenen einschließlich der medizinischen Versorgung vollständig vom Justizvollzug finanziert wird. Diese Kosten würden das Niveau des außerhalb der Haftanstalten geltenden Mindestlohns deutlich überschreiten. Das sei bei der Bemessung der Stundenlöhne besonders zu berücksichtigen.