Gesellschaft Mehr Gewalt gegen Frauen in Brandenburg registriert
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung haben zugenommen, auch Gewalt in der eigenen Familie. Während es bei den erfassten Missbrauchsdelikten von Kindern und Jugendlichen einen Rückgang gab, bleibt eine Sache unverändert: Gewaltopfer sind vor allem Frauen.
Potsdam - Die Zahl der registrierten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hat sich von 2017 bis 2022 in Brandenburg fast verdoppelt. Gewaltopfer sind vor allem Frauen, wie aus einer am Montag veröffentlichten Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage aus der Grünen-Landtagsfraktion hervorgeht. Auch die Fälle von häuslicher Gewalt nahmen im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu, hieß es in einer weiteren Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linke-Fraktion.
Wie aus den vom Innenministerium veröffentlichten Zahlen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik ersichtlich wird, erhöhte sich die Zahl der Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den fünf Jahren von 2017 bis 2022 stark: von 1434 auf 2628. Das ist eine Steigerung um rund 83 Prozent.
Während sich zum Beispiel die registrierten Fälle von sexueller Belästigung von 149 auf 461 um mehr als das Dreifache erhöhten, nahmen die Missbrauchsdelikte von Kindern um rund sieben Prozent auf knapp 400 ab. Der Missbrauch von Jugendlichen halbierte sich auf 32 Fälle.
Die Aufklärungsquote aller Straftaten stieg in den fünf Jahren um knapp fünf Punkte auf rund 90 Prozent. Zu 100 Prozent konnte die Polizei den Angaben zufolge im Vorjahr die gemeldeten Fälle von sexuellen Übergriffen und sexueller Nötigung, Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen und Zuhälterei aufklären.
Die ebenfalls aus der Kriminalstatistik stammende Zahl von Straftaten von häuslicher Gewalt stieg laut Sozialministerium in den ersten sechs Monaten dieses Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund zwölf Prozent auf 3061 Fälle. Die Delikte nach dem Gewaltschutzgesetz erhöhten sich im selben Zeitraum um ein Drittel auf 72 Fälle. Dabei handelt es sich um Verstöße gegen eine richterliche Anordnung zum Schutz eines Opfers.
Am 1. und 14. Januar dieses Jahres kam es den Angaben zufolge jeweils zu einer versuchten Tötung, am 7. Juni zu einer vollendeten Tat. Bereits im Mai und im August 2022 waren zwei Übergriffe auf Frauen tödlich geendet, im Oktober konnte eine Tötung verhindert werden.