Cannabis Mehrere hundert Menschen ziehen bei Hanfparade durch Berlin
Hunderte Kiffer sind zur 28. Hanfparade durch Berlin gezogen. Naturgemäß ging es auf der Demo ausgelassen und ruhig zu. Die Teilnehmer fordern eine weitergehende Legalisierung von Cannabis.
Berlin - Hunderte Kifferinnen und Kiffer haben auf der diesjährigen Hanfparade in Berlin eine weitergehende Legalisierung von Cannabis gefordert. Zum Beginn des Demonstrationszugs am Nachmittag zählte die Polizei eigenen Angaben zufolge rund 650 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Stimmung sei ausgelassen und ruhig, hieß es.
Die Demonstranten rauchten offen ihre Joints. Seit der Teillegalisierung von Cannabis in diesem Jahr kann die Droge ab 18. Jahren unter Auflagen auch öffentlich konsumiert werden.
Unter dem Motto „Legalisierung, aber richtig!“ war die Auftaktkundgebung gegen Mittag am Neptunbrunnen am Alexanderplatz gestartet. Rednerinnen und Redner machten sich unter anderem für eine schnellere Umsetzung des im April in Kraft getretenen Cannabisgesetzes stark.
Polizistin auf der Bühne
Auch eine Polizeibeamtin sprach auf der Bühne. „Meine persönliche Meinung ist, dass es gar keinen Sinn macht, Kiffer zu verfolgen“, sagte sie im Anschluss. „Wir haben ja genug zu tun und könnten die frei werdenden Ressourcen besser nutzen, wenn wir nicht Kiffer kontrollieren müssten.“
Die 28. Hanfparade befasste sich vor allem mit dem Cannabisgesetz, das die Organisatorinnen und Organisatoren des Events als „ungenügend“ kritisieren.
Die Veranstalter fordern etwa funktionierende Cannabisclubs sowie die Umsetzung der sogenannten Säule 2 des Gesetzes. Diese sieht den Aufbau von Modellprojekten für die Cannabisabgabe in Fachgeschäften vor. Bisher geht das nur in sogenannten Cannabisclubs, bei denen Konsumenten Mitglied sein müssen.
Konsum und Besitz von Cannabis unter Auflagen
Seit dem 1. April dieses Jahres sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt.
Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.