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Tourist attackiert Messerattacke am Holocaust-Mahnmal - Opfer im Zeugenstand

Beim Besuch des Holocaust-Mahnmals in Berlin wird ein Spanier hinterrücks attackiert. Er überlebt die lebensgefährlichen Verletzungen. Nun kehrt der Mann in die Hauptstadt zurück.

Von dpa Aktualisiert: 03.12.2025, 10:59
Der 19-Jährige ist unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt. (Archivbild)
Der 19-Jährige ist unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt. (Archivbild) Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Berlin/Karlsruhe - Mehr als neun Monate nach der mutmaßlich radikal-islamistischen und antisemitischen Messerattacke am Holocaust-Mahnmal in Berlin ist das Opfer im Zeugenstand. Der 31-jährige Spanier ist aus seinem Heimatland nach Berlin zurückgekehrt, um vor dem Kammergericht Berlin auszusagen. „Er fasste mir von hinten auf die Schulter, mit der anderen Hand hat er geschnitten“, schilderte das Opfer. Den Angreifer habe er bei dem Geschehen „nie wirklich gesehen“. Der Mann habe „irgendwas mit Allah“ gerufen, so der 31-Jährige. 

Der damalige Tourist wurde bei der Messerattacke am 21. Februar lebensgefährlich verletzt, als er mit Freunden die Gedenkstätte besuchte. Der Ernährungswissenschaftler ist in dem Verfahren auch Nebenkläger und leidet nach Angaben seines Anwalts bis heute erheblich unter den Folgen des Angriffs.

Angeklagt ist ein 19-jähriger Syrer, der von Leipzig nach Berlin gereist sein soll, um die Tat zu begehen. Im Stelenfeld der Gedenkstätte, mit der an die Ermordung von sechs Millionen Juden in Europa unter der Nazi-Herrschaft erinnert wird, soll er den Spanier von hinten mit einem Messer attackiert haben. Laut Anklage fügte er dem Opfer einen 14 Zentimeter langen Schnitt an der Kehle sowie Stichverletzungen im Gesicht und an einem Finger zu.

Die Bundesanwaltschaft geht von einer radikal-islamistisch und antisemitisch motivierten Tat aus. Sie wirft dem 19-Jährigen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und versuchte Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Er habe im Namen des „Islamischen Staats“ (IS) einen Angriff auf einen Menschen begehen und diesen töten wollen, heißt es in der Anklage.