Häusliche Gewalt Ministerin: Zuhause muss für jede Frau sicher sein
Niedersachsen fordert eine bundesweite Regelung zum Einsatz von Fußfesseln bei gewalttätigen Ex-Partnern. Sollte der Bund nicht mitmachen, werde man eine eigene Änderung prüfen.

Hannover - In der Debatte um häusliche Gewalt fordert Niedersachsen weiterhin eine bundesweite Regelung zum Einsatz elektronischer Fußfesseln. Sollte es diese nicht geben, sei aber auch eine landesweite Regelung denkbar, sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann. „Meine Devise ist klar: Das eigene Zuhause muss für jede Frau ein sicherer Ort sein“, erklärte die SPD-Politikerin.
Bei Tätern, deren Verhalten konkrete Anhaltspunkte dafür bietet, dass sie gegen ein Kontakt- oder Annäherungsverbot verstoßen könnten, sei eine elektronische Fußfessel ein gutes und wirksames Instrument. „Ohne dass der Täter eingesperrt wird, ist er dennoch jederzeit unter Kontrolle – und sobald er sich dem Tatopfer nähert, kann die Polizei unmittelbar einschreiten und so schwere Straftaten verhindern“, sagte die Ministerin.
Bund sieht Möglichkeiten für Länder im Polizeirecht
Damit kein bundesweiter Flickenteppich entstehe, halte sie es für sinnvoll, den Einsatz elektronischer Fußfesseln im Gewaltschutzgesetz zu regeln. „Wenn der Bund sich aber weiterhin gegen eine solche Regelung sperrt, werden wir in Niedersachsen gemeinsam schauen, wie wir die Frauen in unserem Bundesland noch wirkungsvoller schützen können.“
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte gesagt, eine Regelung zum Einsatz von Fußfesseln im Gewaltschutzgesetz könne er sich grundsätzlich vorstellen. Die Länder könnten dies allerdings auch selbst über das Polizeirecht regeln.
Fußfesseln alarmieren bei Verstößen die Polizei
Niedersachsen hält eine bundesrechtliche Regelung unter anderem deshalb für besser geeignet, weil mit der Fußfessel eine Gefahr nicht nur kurzfristig abgewehrt werden solle, wie beim Polizeirecht üblich, sondern gegebenenfalls über Wochen und Monate. Zudem müssten sich bei einer Landesregelung womöglich mehrere Gerichte mit derselben Sache beschäftigen.
Eine elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort des Trägers. Nähert er sich trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert.