Schulen Nächster Prozess um Vorgriffstunde für Lehrer
Lehrerkräfte müssen in Sachsen-Anhalt seit zwei Jahren eine Stunde mehr arbeiten. Warum zwei Lehrer erneut vor Gericht ziehen.

Magdeburg/Leipzig - Der Streit um eine Zusatzstunde für Lehrer in Sachsen-Anhalt wird am 4. September vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer neuen Runde fortgesetzt. Eine verbeamtete Lehrerin und ein angestellter Lehrer würden sich gegen eine entsprechende Verpflichtung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt wenden, teilte das Gericht auf seiner Webseite mit.
Im Kampf gegen den Unterrichtsausfall lässt Sachsen-Anhalt die Lehrkräfte seit gut zwei Jahren eine Stunde pro Woche länger unterrichten. Die sogenannte Vorgriffstunden-Regelung hat im März 2024 vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt standgehalten. Aus Sicht des Gerichts war die entsprechende Verordnung des Bildungsministeriums nicht zu beanstanden.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) lehnt das Modell jedoch ab. Die Arbeitszeiterhöhung durch die Einführung der Vorgriffsstunde sei unverhältnismäßig und auch nicht rechtmäßig erfolgt, teilte die GEW mit.
Lehrerinnen und Lehrer können sich die zusätzlichen Stunden vergüten lassen oder sie auf einem Arbeitszeitkonto ansparen, um sie ab dem Schuljahr 2033/34 abzubauen. Für Grundschullehrkräfte bedeutet die Neuregelung 28 statt bislang 27 Unterrichtsstunden, für Sekundarschul- und Gymnasiallehrkräfte 26 statt 25 Unterrichtsstunden pro Woche.