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Landtag NRW: Übergangsregelung zur „3G-Pflicht“ in Ratssitzungen

Von dpa Aktualisiert: 18.09.2021, 22:05
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch.
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration

Düsseldorf/Salzkotten - Räte, die nicht geimpft, getestet oder genesen („3G-Regel“) sind, können an Ratssitzungen nordrhein-westfälischer Kommunen vorerst zwar weiter teilnehmen, müssen jedoch abgesondert sitzen. Das verfügt ein aktualisierter Erlass des Düsseldorfer Kommunalministeriums, der am Freitag im Landtag vorgestellt worden ist. Damit wolle die Landesregierung Rechtssicherheit schaffen bis ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW in dieser Streitfrage vorliege, heißt es in dem Erlass. „Personen, die ihr individuelles Schutzinteresse höher als das der Allgemeinheit bewerten“, seien daher so zu platzieren, „dass von ihnen keine gesundheitliche Gefahr für die Allgemeinheit“ ausgehe.

Auslöser der Übergangsregelung: In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Minden am 8. September einem AfD-Ratsvertreter aus Salzkotten recht gegeben, dass er nicht aus der Ratssitzung ausgeschlossen werden dürfe, nur weil er keinen sogenannten 3G-Nachweis habe. Ein Ausschluss laut Coronaverordnung greife in das freie Mandat eines Ratsmitglieds ein, so das Gericht. Dafür seien hohe Anforderungen zu erfüllen. Eine Verordnung reiche als Grundlage nicht aus. Nötig sei ein Gesetz. Die Stadt Salzkotten hatte daraufhin angekündigt, beim OVG Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Die FDP lobte die im Kommunalausschuss vorgestellte Regelung. Die 3G-Regel für kommunale Gremien sei „verhältnismäßig und mit Blick auf die Vorbildfunktion der Räte und Kreistage auch vernünftig“, betonte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Henning Höne, in einer Mitteilung. Gleichzeitig bleibe die FDP dabei, eine Impfpflicht abzulehnen.