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Lüneburg Oberverwaltungsgericht beschränkt Fahrrad-Demo auf A39

Von dpa Aktualisiert: 22.04.2023, 16:35
Ein Fahrradfahrer wirft einen Schatten.
Ein Fahrradfahrer wirft einen Schatten. Stefan Sauer/dpa/Symbolbild

Lüneburg - Ein für Sonntag angemeldeter Fahrradprotest in Lüneburg darf einem Gerichtsbeschluss zufolge nun doch nicht so weit wie geplant über die Autobahn 39 führen. Der entsprechende Eilantrag gegen die Änderung der Route sei abgelehnt worden, teilte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Samstag mit. Unter anderem Fridays for Future hatte die Fahrrad-Demo angemeldet, die auch auf der A39 von der Anschlussstelle Lüneburg-Nord bis zur Höhe des Bahnhofs in Bardowick verlaufen sollte. Mit Fahrrad-Demos sollte am Wochenende an mehreren Stellen in Niedersachsen gegen den geplanten Ausbau von Autobahnen demonstriert werden.

Die Stadt Lüneburg hatte die Nutzung der A39 für die Demonstranten auf ein Teilstück der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Lüner Kreisel Lüneburg-Nord beschränkt. Dem Eilantrag dagegen gab das Verwaltungsgericht Lüneburg statt. Wenig später beschränkte wiederum die Stadt erneut die Route der Fahrraddemonstration auf das Teilstück - und berief sich auf eine neue Gefahrenprognose. Auch dem dagegen gerichteten erneuten Eilantrag gab das Verwaltungsgericht statt, weil die Stadt mit der erneuten Beschränkung die Bindungswirkung des früheren Verwaltungsgerichtsbeschlusses umgehe.

Dieser Auffassung folgte das Oberverwaltungsgericht nicht: Die Hansestadt habe die Sperrung von Teilstrecken der A1 und der A25 berücksichtigt, die das Verkehrsaufkommen auch auf der A39 erhöhen dürfte. Damit steige das Risiko von Unfällen. Mit der Alternativroute habe die Stadt einen „angemessenen Ausgleich zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und den Rechten Dritter“ hergestellt. Denn auch die von der Stadt festgelegte Route führe über ein Teilstück der A39. Der Beschluss des Senats ist nicht anfechtbar.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht für den Raum Oldenburg vorläufig zugelassen, dass ein Teil einer weiteren Protestfahrt über die Autobahn 28 führen kann. Das Gericht hob in seinem Eilbeschluss Einschränkungen durch den Landkreis Ammerland auf, der eine Route unter Vermeidung der Autobahn festgelegt hatte.

Das Klimakollektiv und Fridays For Future, die die Fahrrad-Demo angemeldet hatten, kritisierten die Entscheidung. „Wir hätten gerne auf die Arbeitsstunden, die für die Klage draufgegangen sind, verzichtet“, sagte Cécile Lecomte vom Klimakollektiv. „Anders als die Stadt Lüneburg haben wir für unsere Anträge und Klagen keine staatlich bezahlte Rechtsabteilung im Hintergrund.“ Sie sagte, die Stadt „sollte sich darüber freuen, dass wir Klimaschutz in die Hand nehmen und die Demonstration ehrenamtlich organisieren, statt diese zu bekämpfen“.