Polizeibefugnisse Polizeigesetz: Aktionsbündnis warnt vor „Überwachungsstaat“
Leipziger Aktivisten fürchten weitreichende Einschränkungen durch den Entwurf für Sachsens neues Polizeigesetz. Sie werfen der Landesregierung den Pauschalverdacht von Bürgern vor.

Leipzig/Dresden - Das Leipziger Aktionsbündnis „Leipzig nimmt Platz“ kritisiert den aktuellen Entwurf zur Novelle des sächsischen Polizeigesetzes. Der in der vergangenen Woche vom Regierungskabinett verabschiedete Entwurf des Gesetzes ist nach Ansicht der Aktivisten eine „Blaupause für den Überwachungsstaat“ und verstoße gegen Prinzipien des Rechtsstaats.
„Wenn Menschen aufgrund algorithmischer Muster, sozialer Kontakte oder abstrakter Gefahrenprognosen in den Fokus geraten, werden sie faktisch wie potenzielle Täter*innen behandelt – ohne konkrete Tat, ohne individuelle Schuld“, heißt es in einer Mitteilung des Bündnisses, das in Leipzig seit Jahren regelmäßig Demonstrationen mit großer Beteiligung organisiert.
Entwurf sieht KI-Videoüberwachung vor
Hintergrund ist der im Gesetzesentwurf unter anderem vorgesehene Einsatz von automatisierter Datenanalyse mit Hilfe von künstlicher Intelligenz: Die Polizei soll demnach die Befugnis zur Verwendung moderner IT-Systeme bei der Auswertung großer Datenmengen erhalten. An Schwerpunkten der Kriminalität soll intelligente Videoüberwachung möglich sein, um Gefahren und mögliche Straftaten auf Basis von Bewegungsmustern zu erkennen. Im Einzelfall unter Richtervorbehalt ist zudem die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) vorgesehen, bei der auch verschlüsselte Messengerdienste wie Whatsapp überwacht werden können. Die automatisierte Kennzeichenerkennung soll bei der Ermittlung gestohlener Fahrzeuge helfen. Hinzu kommt der geplante Einsatz umstrittener Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) als „reguläres Einsatzmittel“.
„Nicht mehr das konkret gefährliche Verhalten steht im Zentrum, sondern die Einschätzung zukünftiger Gefährlichkeit.“ Das untergrabe das Prinzip der Unschuldsvermutung, so das Aktionsbündnis weiter. Sachsens Innenminister Armin Schuster hatte nach Verabschiedung des Gesetzesentwurfs durch das Kabinett erklärt, man befinde sich damit auf der Höhe der Zeit und erfülle gleichzeitig die Anforderungen des Verfassungsrechts. Der CDU-Minister rechnet damit, dass das Gesetz bis Ende Juni vom Landtag beschlossen werden kann.