Natur Prozess nach Waldbrand in Böhmischer Schweiz begonnen
Der verheerende Waldbrand im tschechischen Nationalpark Böhmische Schweiz liegt rund zwei Jahre zurück. Nun steht der mutmaßliche Brandstifter - ein ehemaliger Parkranger - vor Gericht.
Usti nad Labem - Fast zwei Jahre nach dem verheerenden Waldbrand im tschechischen Nationalpark Böhmische Schweiz hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Brandstifter begonnen. Die Flammen waren damals auch auf den benachbarten Nationalpark Sächsische Schweiz übergesprungen. Der Angeklagte räumte der Nachrichtenagentur CTK zufolge am Donnerstag vor dem Landgericht in Usti nad Labem (Aussig an der Elbe) ein, mehrere kleinere Brände an anderen Orten in der Böhmischen Schweiz und ihrer Umgebung gelegt zu haben. „Den Nationalpark habe ich nicht angezündet“, sagte der frühere freiwillige Parkranger demnach. Der Angeklagte habe bei seiner Aussage chaotisch und verwirrt gewirkt, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Gefährdung der Allgemeinheit und Sachbeschädigung vor. Der Anklage zufolge soll er in einer Zeit lang anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen in der Nacht vom 23. auf den 24. Juli 2022 in der Grenzgemeinde Hrensko absichtlich ein Feuer entzündet haben. Dazu soll er im sogenannten Himbeertal Spiritus, ein Feuerzeug und Reisig benutzt haben. Der Brand habe sich auf eine Fläche von mehr als 1100 Hektar ausgeweitet. Dabei sei ein Dutzend Gebäude zerstört worden, vor allem in der Gemeinde Mezna. Mehr als 500 Menschen mussten in Sicherheit gebracht werden.
Die Löscharbeiten, bei denen sich rund 6000 Feuerwehrleute aus ganz Tschechien abwechselten, dauerten drei Wochen an. Der Sachschaden beläuft sich auf umgerechnet mindestens rund elf Millionen Euro. Wenngleich der Tourismus langsam wieder anläuft, sind Teile des Nationalparks Böhmische Schweiz bis heute aus Sicherheitsgründen gesperrt, wie zum Beispiel die Edmundsklamm, einer der schönsten Sandstein-Canyons Europas. Wegen der erneut hohen Waldbrandgefahr gilt derzeit im Nationalpark zudem ein nächtliches Zutrittsverbot.