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Oldenburg Prozess um Tötungsaufrufe: Wahnhafte Störung festgestellt

Von dpa Aktualisiert: 01.09.2022, 14:18
Der Angeklagte (r) steht vor Verhandlungsbeginn neben seinem Anwalt Tobias Pohl (l) im Gerichtssaal.
Der Angeklagte (r) steht vor Verhandlungsbeginn neben seinem Anwalt Tobias Pohl (l) im Gerichtssaal. Hauke-Christian Dittrich/dpa

Oldenburg - Im Prozess gegen einen 55-Jährigen, der über Telegram „Todesurteile“ verbreitet haben soll, hat ein Gutachter eine wahnhafte Störung bei dem Angeklagten festgestellt. Bei der Verhandlung vor dem Oldenburger Landgericht blieb am Donnerstag zunächst unklar, ob der Mann schuldfähig ist. Laut Anklage soll der Deutsche sich selbst als „Commander“ der angeblichen Regierungsinstitution SHAEF bezeichnet haben und unter diesem Titel zwischen April und November 2021 „Todesurteile“ gegen zahlreiche Menschen veröffentlicht haben. Das Kürzel SHAEF steht für das frühere Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in Nordwest- und Mitteleuropa - die Institution wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aufgelöst.

Der Gutachter sagte, der Angeklagte habe sich die sogenannte Reichsbürger-Ideologie zu eigen gemacht. Sogenannte Reichsbürger bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkennen ihre Rechtsordnung nicht an. Der Angeklagte wies dies von sich. Der Prozess sollte am Nachmittag fortgesetzt werden.