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Kampf gegen rechts Rechtsextremer Onlineshop erfolglos vor Gericht

Ein rechtsextremer Shop sieht sich im Internet mit einem Anti-Nazi-Onlineshop unter dem gleichen Namen konfrontiert - und geht gerichtlich dagegen vor. Doch die Beschwerde bringt nichts.

Von dpa 25.11.2025, 05:20
Der Hamburger Verein „Laut gegen Nazis“ will den Druck auf einen rechtsextremen Onlineshop erhöhen.
Der Hamburger Verein „Laut gegen Nazis“ will den Druck auf einen rechtsextremen Onlineshop erhöhen. Stephanie Pilick/dpa

Hamburg - Der Verein „Laut gegen Nazis“ darf weiterhin einen Internet-Shop mit Anti-Nazi-Artikeln unter dem Namen „Druck18“ betreiben, der eigentlich von einem rechtsextremen Onlineshop genutzt wird. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine entsprechende Beschwerde des gleichnamigen Unternehmens abgelehnt, wie eine Sprecherin des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg sagte.

Der rechtsextreme Onlineshop „Druck18“ gilt dem Verein „Laut gegen Nazis“ zufolge als einer der wichtigsten Vertriebskanäle der rechtsextremen Szene. Geschäftsführer laut Impressum ist Tommy Frenck. Der Rechtsextremist hatte 2024 in Thüringen als Landrat kandidiert. Er wurde bundesweit bekannt, weil er eine Reihe großer Neonazi-Konzerte organisiert hatte, zu denen auch Rechtsextremisten aus anderen europäischen Ländern anreisten.

Gleicher Name, aber Anti-Nazi-Artikel im Verkauf

Um dem rechtsextremen Shop etwas entgegenzusetzen, hatte der Verein „Laut gegen Nazis“ gemeinsam mit vielen weiteren Institutionen wie dem Zentrum für politische Schönheit oder den Machern des Festivals „Jamel rockt den Förster“ einen Internet-Shop unter „www.druck18.com“ eröffnet - mit Artikeln gegen Rechtsextremismus.

Frencks Unternehmen habe den Verein deshalb abgemahnt und aufgefordert, die Bezeichnung „Druck18“ nicht mehr zu nutzen, wie der Verein mitteilte. Schließlich war das Unternehmen vor das Landgericht Hamburg gezogen und hat einen Antrag auf Erlass des Verbots wegen Rechtsmissbrauchs gestellt. Den habe das Gericht zurückgewiesen, sagte eine Gerichtssprecherin. Hintergrund für die Entscheidung vom 17. September war, dass der Antrag aus formellen Gründen nicht zulässig war.

Das Unternehmen Druck18 GmbH legte dagegen sofort Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein. Auch die wurde jedoch abgewiesen, diesmal nicht aus formellen, sondern aus inhaltlichen Gründen. Konkret habe das Unternehmen nicht glaubhaft machen können, dass der Name „Druck18“ ein eindeutiges Unternehmenskennzeichen beim Vertrieb von Textilien ist. Die Entscheidung ist vom 13. November

Spenden für mögliche Prozesskosten nötig

Der Gerichtssprecherin zufolge kann das Unternehmen gegen die Entscheidung keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Aber es könne ein Hauptsacheverfahren anstreben, also gegen „Laut gegen Nazis“ klagen. Das sei bislang jedoch noch nicht geschehen. „Der Verein schreckt davor nicht zurück – ist aber auf Spenden angewiesen, um weitere Prozesskosten tragen zu können“, sagte Vereinschef Jörn Menge dazu.

Bereits im Dezember 2024 hatte sich der Verein „Laut gegen Nazis“ die Markenrechte an dem Namen Druck18 sichern lassen, um den weiteren Verkauf von Nazi-Artikeln über den rechtsextremen Online-Shop zu verhindern. 

Auch die Markenrechte an rechtsextremen Kürzeln und Codes wie „Döp dö dö döp“, „VTR LND“ und „enness“ hatte sich der Verein gesichert. „Döp dö dö döp“ ist eine Anlehnung an die Melodie des Songs „L’amour toujours“, die immer wieder für rassistische Parolen genutzt wird. Die Abkürzung „VTR LND“ steht für Vaterland und „enness“ ist Lautschrift für NS und damit für Nationalsozialismus. Beide sind ebenfalls als Code unter Rechtsextremen beliebt. 

Ziel der spendenfinanzierten Aktionen ist, den Verkauf von Nazi-Artikeln mit diesen Aufdrucken zu verhindern und damit der Branche einen wichtigen Finanzierungsweg zu versperren.