Urteil Rechtsstreit um Sächsische Schweiz - Nationalpark bleibt
Die Gemeinde Lohmen wollte sich mit einer Klage mehr Planungshoheit erstreiten und die Bastei aus dem Nationalpark herauslösen. Damit hatte sie größtenteils keinen Erfolg.

Bautzen - Nach über zwei Jahrzehnten Rechtsstreit hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschieden: Die Nationalparkregion Sächsische Schweiz bleibt bestehen. Die entsprechende Verordnung von 2003 ist im Wesentlichen nicht zu beanstanden, wie das Oberverwaltungsgericht in Bautzen mitteilte.
Die Gemeinde Lohmen, auf deren Gebiet sich die beliebte Touristenattraktion Bastei befindet, hatte gegen die Verordnung geklagt, da sie sich in ihrer gemeindlichen Planungshoheit verletzt sah. Sie führte dabei verschiedene formelle und materielle Gründe an. Das Gericht lehnte diese überwiegend ab. Der Nationalpark und das Landschaftsschutzgebiet würden alle Anforderungen erfüllen, die im Jahr 2003 an die Ausweisung solcher Schutzgebiete gestellt wurden.
Klage in einzelnen Punkten erfolgreich
In einzelnen Punkten hatte die Klage jedoch Erfolg. So beanstandeten die Richter die Einbeziehung des Wismut-Bergbaugeländes in das Landschaftsschutzgebiet, die Bastei bleibt hingegen Teil des Nationalparks. Außerdem erklärte der Senat die Einbeziehung einzelner Flurstücke in das Schutzgebiet und die Regelung des Luftverkehrs über der Nationalparkregion für unwirksam.
Die Richter trafen diese Entscheidung nach einer mündlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu, gegen diese Entscheidung kann aber Beschwerde eingereicht werden.