Justiz „Reichsbürger“-Prozess: Männer müssen lange ins Gefängnis
Im Prozess gegen zwei mutmaßliche Führungsfiguren der „Reichsbürger“-Szene ist das Urteil gefallen. Die Richter folgten dabei in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft.

Mühlhausen - Im „Reichsbürger“-Prozess am Landgericht Mühlhausen hat die zuständige Kammer Haftstrafen von mehreren Jahren verhängt. Das Gericht verurteilte zwei mutmaßliche Führungsfiguren einer „Reichsbürger“-Gruppe zu fünf Jahren und sieben Monaten beziehungsweise vier Jahren Gefängnis.
Die beiden Männer hätten versucht, die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland zu untergraben, sagte die Vorsitzende Richterin Sarah Teicher während der Urteilsverkündung. „Sie wollten den Staat lahmlegen und mindestens dazu beitragen, dass das bestehende Staatssystem möglichst rasch zusammenbricht.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Massenhaftes Versenden von Schreiben
Die 53 und 55 Jahre alten Männer hätten versucht, die Behörden durch das massenhafte Versenden von verschiedenen Schreiben etwa an Stadtverwaltungen oder das Thüringer Finanzgericht zu blockieren. Ihre Schreiben hätten zudem auf die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes persönlich gezielt, indem dort hohe Geldbeträge von ihnen gefordert worden seien. „Durch die hohen Geldforderungen wollten sie die Behördenmitarbeiter einschüchtern.“
Mit ihrem Urteil folgten die Richter in weiten Teilen den Forderungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Sie hatte Haftstrafen von fünf Jahren und sieben Monaten für den 55-Jährigen beziehungsweise vier Jahre und fünf Monaten für den 53-Jährigen gefordert.
Das Landgericht Mühlhausen stuft die Gruppierung mit seinem Urteil als kriminelle Vereinigung ein, zu der noch mehrere weitere Personen gehören sollen, die in anderen Verfahren strafrechtlich verfolgt werden.
Beide Männer hätten als Führungsfiguren dieser Gruppe gehandelt und seien deshalb wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung sowie unter anderem wegen versuchter Nötigung und Erpressung verurteilt worden, sagte Teicher.
Radikalisierung während der Corona-Pandemie
Sogenannte „Reichsbürger“ leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und lehnen die staatliche Rechtsordnung ab. Sie richten sich immer wieder mit pseudo-juristischen Schreiben an Behörden und Ämter. Darin drohen sie Behördenmitarbeitern zum Beispiel mit juristischen oder finanziellen Konsequenzen, wenn diese versuchten, das deutsche Recht durchzusetzen oder Steuern und Abgaben einzutreiben.
Bei ihrer Urteilsbegründung zeichnete die Richterin für beide Angeklagte eine nahezu klassische Karriere der beiden Männer ins Milieu der sogenannten Reichsbürger nach. So stamme der 55-Jährige aus einer Landwirtschaftsfamilie und habe bis in die 2010er Jahre ein eigenes Unternehmen geführt, das schließlich aber Millionenschulden angehäuft habe. Nachdem am Ende der 2010er Jahre auch noch seine Frau schwer erkrankt sei, habe sich der Mann der „Reichsbürger“-Ideologie zugewandt, auch mit dem Ziel, die Zahlung von Steuern zu vermeiden.
„Er sprach von Vertretern des Staates nur noch als Verbrechern“, sagte Teicher. Ab 2021 habe er sich dann gemeinsam mit anderen zu einer kriminellen Vereinigung zusammengeschlossen. Diese habe er angeführt.
Gericht glaubte den Angeklagten nicht
Als Teil dieser Vereinigung sei der 53-Jährige bald ebenfalls als Führungsfigur anerkannt worden, sagte die Richterin. Er habe angefangen, den Rechtsstaat in Deutschland infrage zu stellen, nachdem er in einem Familienrechtsstreit mehrfach unterlegen war. Dabei habe er erfolglos versucht, ein Umgangsrecht für seine drei Kinder zu erstreiten. Beide Männer hätten sich durch die Corona-Pandemie immer weiter radikalisiert, sagte Teicher.
Die beiden Männer verfolgten die Urteilsbegründung teilweise mit ihren Verteidigern tuschelnd und scherzend. Der ältere der Männer hatte vor Gericht erklärt, er habe aus Frust über die Behörden gehandelt und mit seinen Schreiben erreichen wollen, dass die Behörden sich mit ihm auseinandersetzten. Der jüngere der beiden Männer hatte gesagt, die Schreiben, an denen er beteiligt war, hätten immer konkrete Anlässe gehabt.
Die Richterin sagte, die Kammer glaube beiden Angeklagten ihre Darstellung nicht. Unter anderem aus von den Ermittlern abgefangenen Chatnachrichten ergebe sich eindeutig, dass beide den Staat tatsächlich ablehnten und einen Systemsturz herbeiführen wollten.