Landgericht Oldenburg Schlachthof verklagt Aktivisten auf Schadenersatz
In einem Schlachtbetrieb wird heimlich die Betäubung von Schweinen gefilmt. Nun stehen zwei Tierschützer vor Gericht. Der Betreiber will von ihnen Geld - und hat eine weitere Forderung.

Nach der Verbreitung von heimlichen Videoaufnahmen aus einem Schlachthof in Lohne (Landkreis Vechta) stehen zwei Tierschützer vor dem Landgericht Oldenburg. Die Aktivisten sollen in den Betrieb eingedrungen sein und Aufnahmen von der Betäubung von Schweinen gemacht haben. Geklagt hatte der Schlachthof. Der Betrieb fordert von den Aktivisten Schadenersatz in Höhe von 98.000 Euro, wie ein Gerichtssprecher sagte. Außerdem will der Kläger, dass die Bilder nicht weiter verbreitet werden.
Das Material wurde 2024 unter anderem in Berichten der ARD genutzt und zuvor von der Organisation Animal Rights Watch veröffentlicht. Auf den Videos ist zu sehen, wie Schweine in eine Gondel getrieben und damit in einen Schacht gefahren werden, um dort mit hochkonzentriertem Kohlendioxid betäubt zu werden. Dies ist eine gängige Schlachtmethode. Die Aufnahmen zeigen, dass die Schweine unruhig werden und schreien.
Schlachthof wirbt auf Internetseite mit Transparenz
Einer der beiden Aktivisten sagte der dpa, die heimlich aufgenommenen Videos seien durch das öffentliche Interesse zu rechtfertigen. Obwohl die Betäubungsmethode brutal sei, sei sie geltendes Recht. Dies müsse geändert werde. CO2 sei ein aggressives Gas, die Tiere hätten das Gefühl zu ersticken. „Wenn die Worte versagen, dann braucht es eben Bilder“, sagte der 36-Jährige. Der betroffene Schlachthof werbe auf seiner Internetseite mit Transparenz. Bilder von der CO2-Betäubung fehlten aber, so der Beklagte.
Die CO2-Methode ist nicht unumstritten, aktuelle Studien prüfen Alternativen. Selbst der betroffene Schlachthof schreibt auf seiner Internetseite: „Vor Eintritt der Bewusstlosigkeit kann es zu Abwehrreaktionen der Schweine in Form von Lautäußerungen, Kopfschütteln und Maulatmung kommen. (...) Durch die Phase des Luftschnappens ist die aktuell von uns genutzte CO2-Betäubungstechnik nicht ohne Kritik. Unter Einbezug aller Aspekte ist diese jedoch die beste Methode.“
Gericht verkündet Entscheidung am 16. Juli
Der Betreiber des Schlachthofs rechtfertigte gegenüber dem Pressedienst des niedersächsischen Bauernverbands Landvolk seine Klage. In einem Rechtsstaat könne es nicht Vereinen und Aktivisten überlassen werden, fremdes Eigentum und Gesetz zu missachten, „um sich Marketingmaterial für politische oder weltanschauliche Kampagnen“ zu beschaffen.
Der Vizepräsident des Landvolks Jörn Ehlers kritisierte, den Aktivisten gehe es „um die Abschaffung unserer hervorragenden Nutztierhaltung mit dem höchsten Maß an Tierwohl.“ Viele Tierhalter erhofften sich von dem Prozess eine „abschreckende Wirkung gegen widerrechtliche Stalleinbrüche“. Das Gericht gibt am 16. Juli seine Entscheidung bekannt.