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Urteil in Braunschweig Schlafende Ehefrau angezündet - Lebenslange Haft

Mitten in der Nacht zündet er seine Frau an. Für das Gericht handelt es sich um einen grausamen Mord aus Heimtücke. Die Chance auf vorzeitige Haftentlassung soll es für den Angeklagten nicht geben.

Von dpa 09.01.2026, 14:22
Der Angeklagte (M) soll lebenslang ins Gefängnis und hat durch das Urteil nur eine geringe Chance auf eine vorzeitige Entlassung. (Archivbild)
Der Angeklagte (M) soll lebenslang ins Gefängnis und hat durch das Urteil nur eine geringe Chance auf eine vorzeitige Entlassung. (Archivbild) Moritz Frankenberg/dpa

Braunschweig - Er soll seine schlafende Ehefrau mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet haben - das Opfer hatte keine Chance. Vom Landgericht Braunschweig ist ein 51 Jahre alter Mann aus Goslar zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Die Strafkammer stellte am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte. 

Für den verurteilten Mann aus Syrien ist damit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Nach Überzeugung der Kammer übergoss der Angeklagte im Mai 2025 seine schlafende Frau mit einem mutmaßlichen Gemisch aus Benzin und flüssigem Grillanzünder und zündete sie an. 

90 bis 100 Prozent der Körperoberfläche verbrannt 

Die 40-jährige Frau habe sofort in Flammen gestanden und sei durch das Schlafzimmerfenster etwa vier Meter tief auf eine Rasenfläche gestürzt. Die Syrerin wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo sie an ihren schweren Brandverletzungen starb. Etwa 90 bis 100 Prozent der Körperoberfläche waren verbrannt. Ein eindeutiges Motiv habe sich aber in der Verhandlung nicht klären lassen, sagte die Gerichtssprecherin. 

Mit dem Schuldspruch stellte das Gericht auch die Mordmerkmale der Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährlichen Mittel fest. Das Strafmaß entspricht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf Unklarheiten und Widersprüche zwischen Zeugenaussagen hingewiesen und einen Freispruch im Zweifel für den Angeklagten beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision dagegen ist möglich.