Sparkassen-Kundin unterliegt im Formular-Streit vor BGH
Karlsruhe (dpa) - Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück, die auch in unpersönlichen Vordrucken als "Kundin" und nicht als "Kunde" angesprochen werden wollte.