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Staatsschutzverfahren Spionage-Prozess - Ex-Mitarbeiter von Krah: „Bin unschuldig“

Jian G. ergreift bei der Verhandlung in Dresden erstmals das Wort, um die Spionage für China zu bestreiten. Sein Anwalt spricht von einem „geheimen Urkundenprozess“ und fordert einen Freispruch.

Von dpa 22.09.2025, 11:56
Der Hauptangeklagte Jian G. hatte zuvor zu den Vorwürfen geschwiegen. (Archivbild)
Der Hauptangeklagte Jian G. hatte zuvor zu den Vorwürfen geschwiegen. (Archivbild) Sebastian Kahnert/dpa

Dresden - Im Spionageprozess hat der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah in seinem letzten Wort die Vorwürfe zurückgewiesen. „Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig“, sagte der Hauptangeklagte Jian G. beim vorletzten Verhandlungstermin am Oberlandesgericht Dresden. Er sei 2001 zum Studium nach Dresden gekommen und habe in Deutschland Karriere machen wollen. Zuvor hatte sich G. in dem Prozess nicht geäußert.

Verteidiger fordert Freispruch für Hauptangeklagten

Sein Anwalt forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. „Ich bin überzeugt, dass Herr G. kein Spion ist“, sagte der Verteidiger. Er kritisierte die Verhandlung als „geheimen Urkundenprozess“, weil sie wegen der teilweise der Geheimhaltung unterliegenden Beweismittel zu Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgte. 

Zudem äußerte er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der dreieinhalb Jahre andauernden Überwachung seines Mandanten und an der Interpretation der größtenteils in chinesischer Sprache vorliegenden Beweismittel durch die Ermittlungsbehörden.

Dem Deutschen Jian G. wirft die Bundesanwaltschaft Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst in besonders schwerem Fall vor. Am vergangenen Dienstag forderte der Generalbundesanwalt eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren. 

Mutmaßliche Komplizin äußerte sich ausführlich

Mitangeklagt ist die Chinesin Yaqi X., die dem Beschuldigten als Angestellte eines Logistik-Dienstleistungsunternehmens am Leipziger Flughafen zugearbeitet haben soll. In ihrem Fall forderte der Generalbundesanwalt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. 

Ihre Verteidiger kritisierten diese Forderung als zu hoch. X. habe mit bedingtem Tatvorsatz gehandelt, da sie von der Agententätigkeit G.s nichts wusste. Ihr Geständnis und die ausführlichen Einlassungen seien in der Verhandlung bisher zu wenig gewürdigt worden.