Streit um Post bei X Gürth vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen
Ein CDU-Abgeordneter, ein gesperrter Post und die Frage: Wo endet Meinungsfreiheit, wo beginnt Volksverhetzung? Was Detlef Gürth und die Staatsanwaltschaft sagen und wie das Urteil ausfällt.

Aschersleben/Wolmirstedt - Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Aus Sicht des Amtsgerichts Aschersleben hat der Politiker mit einem Post bei X nicht die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghanen verletzt.
Nach dem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt (Landkreis Börde) während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM im Juni 2024 war auf Gürths Profil unter anderem zu lesen gewesen: „Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland“. Der Beitrag wurde später von der Plattform gesperrt.
Wer ist mit „Pack“ gemeint?
Vor Gericht wurde in der Verhandlung ausführlich darüber debattiert, wer genau mit dem Begriff „Pack“ gemeint war und wie das Wort auszulegen sei. Ging es dabei um ausländische Straftäter oder um alle Afghanen?
Staatsanwalt Benedikt Bernzen betonte, Gürth habe mit dem Post die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghanen angegriffen. „Da wird nicht differenziert“, sagte Bernzen. Gürth sei es um politische Effekthascherei gegangen, er habe das Klima gegen in Deutschland lebende Migranten angeheizt. Der Staatsanwalt forderte eine viermonatige Bewährungsstrafe für den Politiker.
Gürth: „Das war ein emotionaler Ausdruck“
Gürth hingegen sagte, ihm sei es um eine Äußerung zu Straftätern gegangen, nicht um die pauschale Abwertung einer Volksgruppe. Seine Äußerung sei nicht klug, sei aber auch nicht berechnend gewesen. „Das war ein emotionaler Ausdruck“, sagte Gürth. Auch die Innenministerkonferenz habe sich zu dieser Zeit damit befasst, ob ausländische Straftäter abgeschoben werden könnten.
Gürths Verteidiger, Philipp Gehrmann, bezeichnete den Post als „spontane Momententscheidung“. Die Formulierung sei zugespitzt, gleichwohl aber von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Post sei ein scharfer und polemischer Meinungsbeitrag gewesen. Er beantragte Freispruch.
Gürth fühlt sich in seiner Ehre verletzt
Eine von der Staatsanwaltschaft angeregte Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl lehnte Gürth in der Verhandlung ab. Er fühle sich von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft in seiner Ehre verletzt, erklärte er. Sein ganzes Leben lang habe er sich gegen Fremdenfeindlichkeit eingesetzt.
Staatsanwalt Bernzen räumte ein, dass Gürth der Post „rausgerutscht“ sei, aber das schütze nicht vor Strafe. Die Formulierung sei unabhängig von der inneren Einstellung und Haltung Gürths zu bewerten, so Bernzen. Gürth sei seit 35 Jahren Berufspolitiker und wisse, was Sprache auslösen könne. Mit dem Wort Pack würden alle Afghanen, die in Deutschland lebten, als kriminell und asozial abgewertet.
Werden Rechtsmittel eingelegt?
Richter Christian Häntschel folgte der Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht. Er sagte in der Urteilsbegründung, die Äußerung umfasse straffällige Afghanen. Er sehe auch nicht, dass damit zum Hass aufgestachelt werde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
„Ich bin sehr froh über den Freispruch“, sagte Gürth der dpa nach dem Urteil. Er hoffe, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen sei. Staatsanwalt Bernzen ließ offen, ob Rechtsmittel eingelegt werden.
Oberlandesgericht hob Urteil auf
Das Amtsgericht Aschersleben hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft zunächst einen Strafbefehl gegen Gürth verhängt. Der Abgeordnete sollte 18.000 Euro zahlen. Gürth akzeptierte den Strafbefehl nicht, deshalb war es zur Hauptverhandlung gekommen. Dort war Gürth vor einem Jahr vom Amtsgericht Aschersleben freigesprochen worden.
Das Oberlandesgericht Naumburg hob das Urteil später jedoch auf, es bemängelte Lücken bei den getroffenen Feststellungen. Vor einer anderen Abteilung des Amtsgerichts war es zur erneuten Verhandlung gekommen.