Bundesregierung einig Netflix und Co sollen in Deutschland investieren
Blockbuster und Serien sollen wieder in Deutschland gedreht werden - das möchte die Regierung durch eine Investitionspflicht erreichen. Welche Folgen das haben könnte.

Berlin - Netflix, Amazon Prime, Disney+ und die großen Fernsehsender machen in Deutschland gute Geschäfte. Jetzt sollen die Anbieter verpflichtet werden, im Gegenzug auch Geld in europäische Produktionen zu stecken - idealerweise in deutsche. Union und SPD einigten sich nach Angaben aus dem Kanzleramt auf eine gesetzliche Mindestinvestitionsquote. Zugleich soll es die Möglichkeit geben, mehr zu investieren und dafür von bestimmten Regeln abweichen zu dürfen.
Warum die Regierung das für nötig hält
Die Bundesregierung sieht die deutsche Filmbranche tief in der Krise. In großen Studios wie etwa in Babelsberg oder bei der Bavaria fehlten zuletzt die Aufträge, große Filme und Serien wurden anderswo gedreht - wie zum Beispiel der Netflix-Film „Im Westen nichts Neues“ in Tschechien.
Staatliche Fördergelder allein reichen nach Ansicht der Regierung nicht aus, um den deutschen Standort attraktiver zu machen. Deshalb sollen nun private Gelder mobilisiert werden. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD vorgenommen: „Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland durch eine zeitnahe Reform der Filmförderung verbessern, bestehend aus einem steuerlichen Anreizsystem sowie einer Investitionsverpflichtung.“
Welche Quoten nun gelten sollen
Die Vorgaben sollen alle größeren Anbieter auf dem deutschen Markt betreffen, also nicht nur Netflix und andere Streamingdienste, sondern auch Fernsehsender wie RTL, ProSieben/Sat1 und auch die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF.
Sie müssen künftig mindestens 8 Prozent des jährlichen Nettoumsatzes in europäische Produktionen stecken. Zusätzlich soll es Mindestquoten zum Beispiel für deutschsprachige Produktionen und Vorgaben für die Rechteteilung geben. Wer freiwillig 12 Prozent oder mehr investiert, kann Sonderregelungen bekommen. Dann könnten die Anbieter zum Beispiel zwar in Deutschland, aber auf Englisch drehen.
Generell kann die Bundesregierung aus europarechtlichen Gründen keine Investitionen ausschließlich in Deutschland vorschreiben, sondern nur in Europa. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) ist trotzdem sicher: „Diese Einigung hilft dem Standort Deutschland.“ Sie sichere Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft, ohne unverhältnismäßig in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen.
Was das für Zuschauer bedeutet
Die Investitionsverpflichtung soll vor allem die deutsche Filmwirtschaft stärken und Arbeitsplätze in Studios, Technik und kreativen Berufen sichern. Weimer sieht darin die „Grundlage für einen neuen Boom der Film- und Serienproduktion made in Germany“.
Ob sich dadurch am inhaltlichen Angebot der Streamingdienste und Fernsehsender hierzulande etwas ändern wird, ist allerdings zweifelhaft. In der Bundesregierung hofft man zwar auf gute deutschsprachige Produktionen und sogar Blockbuster, doch einfach automatisch dürften die sich nicht ergeben.
Worum es vorab Streit gab
Insbesondere das Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) und Kulturstaatsminister Weimer hatten um die Vorgaben für Streamingdienste gerungen. Weimer hatte im August zwar erst eine Verpflichtung angekündigt, dann aber auf Freiwilligkeit gesetzt.
Die Streamingriesen und Sender hätten freiwillige Investitionen von rund 15,5 Milliarden Euro in fünf Jahren in Aussicht gestellt, erklärte er zum Jahreswechsel. Eine gesetzliche Investitionspflicht lehnte Weimer zunächst ab, weil sie juristische Risiken berge und Verfahren verzögern könne. Außerdem könne sich der Handelskonflikt mit den USA, der Heimat vieler Streamingdienste, verschärfen.
Der Kompromiss scheint nun eine vergleichsweise niedrige Investitionsverpflichtung mit weiten Möglichkeiten für Sondervereinbarungen zu sein. So hatten die Grünen im Bundestag eine Pflichtquote von 20 Prozent der hiesigen Nettoumsätze gefordert. Union und SPD wollen jetzt 8 Prozent festschreiben - ein Wert, der sich laut Weimer am europäischen Durchschnitt von Investitionsverpflichtungen orientiert.
Was die Bundesregierung sonst noch für die Branche tut
Mit der Einigung auf die Investitionsverpflichtung werden im Bundeshaushalt auch zusätzliche 120 Millionen Euro freigegeben. Die Mittel für die wirtschaftliche Filmförderung steigen damit auf 250 Millionen Euro pro Jahr - und das nicht einmalig, sondern langjährig. „Die Filmförderung ist sehr gut investiertes Geld in die Kultur in Deutschland“, betonte Klingbeil. „Wir wollen die großartige Filmszene in Deutschland weiter stärken und einen Top-Standort schaffen.“
Weimer sagte: „Das ist kein Symbol, sondern ein echter Investitionsimpuls: für Arbeitsplätze, Wertschöpfung und kreative Exzellenz.“ Deutschland habe herausragende Talente in Drehbuch, Regie, Kamera, Schnitt und Produktion. „Jetzt stimmen auch die Bedingungen, um diese Talente hier zu halten und neue Produktionen ins Land zu holen.“
Was die Branche davon hält
Die Produktionsallianz bezeichnete die Einigung als einen „Durchbruch für den Produktionsstandort“. Verbandschefin Michelle Müntefering sagte: „Auf dieses Signal hat die deutsche Filmbranche lange gewartet“. Dass ein Weg eingeschlagen werde, der einen klar geregelten Rechterückbehalt für Produzenten vorsehe, sei von besonderer Bedeutung.
„Damit wird ein tragfähiges Fundament gelegt, auf dem neue Produktionen entstehen und langfristige Perspektiven wachsen können“, so Müntefering. Die große Öffnungsklausel mit der Möglichkeit zu weiteren Verhandlungen sei ein belastbarer Kompromiss.
Der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, Sven Lehmann, forderte die Koalition nun zum schnellen Handeln auf. Entscheidend sei die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, sagte der Grünen-Politiker. „Wenn das Gesetz wirken soll, braucht es ausreichende Investitionsquoten und echte Verbindlichkeit“.
So berge etwa die geplante Investitionsquote von gerade einmal acht Prozent die Gefahr, dass die Investitionsverpflichtung am Ende wirkungslos bleibe. „Eine gesetzliche Regelung darf kein Feigenblatt sein, sondern muss tatsächlich zusätzliche Investitionen in den Filmstandort Deutschland auslösen.“