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Bürgermeisterwahl Streit um Wahl-Stopp in Strausberg: Gericht soll entscheiden

Wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten kippt der Landrat die Bürgermeisterwahl in Strausberg. Ein Kandidat will das nicht hinnehmen und kündigt Klage an.

Von dpa Aktualisiert: 03.03.2026, 16:39
Wahl-Krimi in Strausberg: Der Landrat stoppte die Bürgermeisterwahl - doch war das zulässig? (Symbolbild)
Wahl-Krimi in Strausberg: Der Landrat stoppte die Bürgermeisterwahl - doch war das zulässig? (Symbolbild) Patrick Pleul/dpa

Strausberg - Der Streit um die gekippte Bürgermeisterwahl in Strausberg wird voraussichtlich vor Gericht ausgetragen. Der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner kündigte an, gegen die Entscheidung von Landrat Gernot Schmidt (SPD) zu klagen. Dieser hatte eine Frist von Hübners Anwalt bis zum Mittag verstreichen lassen, die Annullierung der Wahl zurückzunehmen. 

Der Landrat hatte die Abstimmung vom 15. Februar wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig erklärt. Mitte März hätte die Stichwahl folgen sollen, diese wurde folglich abgesagt. 

Klage vor dem Verwaltungsgericht in dieser Woche angekündigt

Der Anwalt Hübners, Mario H. Seydel, hält das Eingreifen des Landrats für rechtswidrig. Er werde in dieser Woche Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einreichen, kündigte er am Nachmittag an. „Da die Exekutive offenbar nicht gewillt ist, sich an Recht und Gesetz zu halten, müssen nun die Gerichte entscheiden.“ 

Der Landrat habe lediglich ein Eingriffsrecht, wenn es um die Vorbereitung einer Wahl gehe, nicht danach, argumentierte der Rechtsanwalt. Er bezieht sich dabei auf das Kommunalwahlgesetz. 

Der Landrat - sozusagen als Aufsichtsbehörde - betonte dagegen, er könne die Wahl absagen, wenn „während der Vorbereitung der Wahl ein offenkundiger, nicht mehr behebbarer Mangel festgestellt wurde“.

Sind Wahlbriefe verschwunden?

Doch worum geht es bei den vermuteten Unregelmäßigkeiten? Das Postfach der Stadt für Wahlbriefe befindet sich in einer Postfiliale, die Bürgermeisterkandidat Hübner betreibt. Dieser habe so Zugriff auf rückläufige Wahlbriefe gehabt, sagte Landrat Schmidt.

„Aus dem Demokratieprinzip ergibt sich, dass ein Wahlgang sicher, transparent und frei von Manipulationsmöglichkeiten organisiert sein muss. Bereits die Möglichkeit der Einflussnahme stellt damit einen schwerwiegenden Wahlmangel dar“, argumentiert der Landrat in einem Schreiben an den Anwalt, das der dpa vorliegt. Schmidt hatte vergangene Woche auch erklärt, es sei auffällig, dass ein „außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe“ nicht den Weg zurück vom Wähler zur Wahlbehörde gefunden habe.

Der Bürgermeisterkandidat will sich gegen einen Verdacht der Wahl-Manipulation wehren. „Der gegen meinen Mandanten erhobene Vorwurf, er könnte Briefwahlunterlagen verschwinden lassen, entbehrt jeder logischen Grundlage“, hieß es von dessen Anwalt. 

Anwalt argumentiert auch mit glatten Straßen

„Welchen Sinn sollte es für einen Kandidaten machen, hunderte von Briefwahlunterlagen verschwinden zu lassen? Ein solches Vorgehen wäre nur dann nachvollziehbar, wenn derjenige den Inhalt der Umschläge kennen würde - wenn er also die Unterlagen gezielt öffnen und selektiv vernichten könnte.“ Wenn tatsächlich weniger Briefwahlunterlagen zurückgesandt worden seien als üblich, sei das mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Wetterbedingungen und glatten Straßen im Wahlzeitraum zurückzuführen, so der Anwalt in einer Mitteilung.

Gesprächsbedarf zum Eingreifen des Landrats sieht auch das Innenministerium. „Deutschlandweit gab es bisher keinen vergleichbaren Fall“, hatte Innenminister René Wilke (SPD) gesagt, der zugleich die Entschlossenheit Schmidts lobte. Die Interpretation der Gesetzeslage sollte erörtert werden. An diesem Mittwoch will sich der Innenausschuss des Landtages in Potsdam mit der abgesagten Bürgermeisterwahl befassen.