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Kriminalität Tödlicher Raub mit Betäubung: Haftstrafen für vier Frauen

Ein 88-Jähriger lässt junge Frauen in seine Wohnung, die sich als bedürftig ausgeben. Doch die vier Täterinnen gehen einem „dreckigen, niederträchtigen“ Geschäft nach, so der Vorsitzende Richter.

Von dpa 12.05.2025, 15:42
Vier Frauen sind nach dem Tod eines Seniors, den sie laut Urteil betäubt und ausgeraubt hatten, zu Haftstrafen bis zu elf Jahren verurteilt worden. (Foto Illustration)
Vier Frauen sind nach dem Tod eines Seniors, den sie laut Urteil betäubt und ausgeraubt hatten, zu Haftstrafen bis zu elf Jahren verurteilt worden. (Foto Illustration) Jens Kalaene/dpa

Berlin -    Vier junge Frauen sind nach dem Tod eines 88-Jährigen zu Haftstrafen zwischen viereinhalb und elf Jahren verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach sie des schweren Raubes und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Sie hätten den Mann in seiner Wohnung betäubt, um in Ruhe nach Beute zu suchen. „Sie haben sich übelst verhalten, sie sind einem dreckigen, niederträchtigen und tödlichen Geschäft nachgegangen“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß. Der Senior sei zweifelsfrei an den Folgen der Tat gestorben.

Die 25- bis 30-jährigen Frauen hatten sich im Februar 2023 Zugang zur Wohnung des Mannes in Berlin-Friedrichshain verschafft - „durch lügenhaftes Verhalten“, hieß es weiter im Urteil. Der 88-Jährige sei ein gläubiger Katholik gewesen, „der bewegt war von christlicher Nächstenliebe“. Die jungen Frauen hätten Bedürftigkeit vorgetäuscht.

Tabletten in ein Getränk gemischt

Dem Mann wurden den Ermittlungen zufolge heimlich zerstoßene Tabletten in ein Getränk gemischt. Dabei habe es sich um ein verschreibungspflichtiges Beruhigungsmittel gehandelt. Als der Mann bewusstlos war, durchsuchten alle Angeklagten mutmaßlich die Wohnung und entwendeten etwa eine EC-Karte, Bargeld, Goldmünzen und Pelzmäntel. Rund sechs Wochen nach der Tat sei der betagte Mann an den Folgen gestorben.

Zwei der Angeklagten sind wegen ähnlicher Taten bereits vorbestraft. Eine 26-Jährige befindet sich derzeit in Strafhaft, die weiteren Angeklagten in Untersuchungshaft. Zwei der aus Rumänien stammenden Frauen waren wegen des Verfahrens in ihrem Heimatland festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden, eine wurde in der Schweiz gefasst. Zu Prozessbeginn vor rund vier Monaten hatten sie geschwiegen, sich später geständig gezeigt.

Vorsitzender Richter: Wer Nächstenliebe zeigte, „hatte verloren“

Die jungen Frauen seien bereits Mütter mit Verantwortung gewesen „und hatten trotzdem nichts anderes zu tun, als durch Europa zu ziehen und alte Menschen auszunehmen unter Ausnutzung von Gutmütigkeit“, so der Vorsitzende Richter. Wer menschliche Nächstenliebe zeigte, „hatte verloren“. Wenn sie sich Zugang zur Wohnung verschafft hatten, seien Opfer ausgeschaltet worden, um ungestört Schränke und Schubladen zu durchwühlen. „Der 88 Jahre alte Mann war durch die Behandlung dieser vier Frauen dem Tode geweiht“, so der Richter. Mindestens sechs Tabletten seien ihm verabreicht worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen siebeneinhalb und dreizehneinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Strafen von maximal fünf Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.