Migration Türkischer Bund: Einbürgerungen nicht einfacher geworden
Der Bund hat im Juni das Staatsangehörigkeitsgesetz modernisiert. Ein Verein aus Berlin-Brandenburg kritisiert die neuen Anforderungen.

Berlin - Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) kritisiert, dass die Einbürgerung trotz neuem Gesetz nicht einfacher geworden sei. Das im Juni vom Bundestag verabschiedete neue Staatsangehörigkeitsgesetz habe zwar positive Aspekte. Aber „die in den letzten 20 Jahren vorgenommenen Erschwernisse bei der Einbürgerung werden nicht zurückgenommen, sondern weiter verschärft“, bemängelt TBB-Sprecher Safter Çınar.
Eine Erschwernis sei der Test „Kenntnisse über Deutschland“, so der TBB. Zudem könnten Menschen, die unverschuldet arbeitslos wurden, nur in Ausnahmefällen eingebürgert werden. Der dritte Kritikpunkt bezieht sich auf den Nachweis, dass Einbürgerungsbewerber das Grundgesetz, Frauenrechte und Menschen mit jüdischen Glauben respektieren. Wie das überprüft werden solle, sei ihm unklar, so der Vereinssprecher: Bewerber würden „sicherlich keine negativen Äußerungen in dieser Richtung von sich geben“.
Lange Wartezeiten beim Berliner Landesamt
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ermöglicht es Menschen sowohl einen türkischen als auch einen deutschen Pass zu haben. Die Einbürgerung sollte dem TBB zufolge „keine Integrationsbelohnung“ sein, sondern ein Instrument für ein gleichberechtigtes Leben in Deutschland. Der Verein berichtet von sehr langen Wartezeiten beim Berliner Landesamt für Einwanderung.
In Berlin leben nach Berechnungen des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg fast 96.000 Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit, in Brandenburg knapp 6.000 (Stand Dezember 2023).
Verkürzte Aufenthaltsdauer
Positiv sieht der TBB die Verkürzung der vorausgesetzten Aufenthaltsdauer in Deutschland von acht auf fünf Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf drei Jahre. Kinder erhalten nun bei der Geburt in Deutschland auch den deutschen Pass, wenn ihre Eltern keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Zudem müsse die „erste Generation“ keinen Sprachtest für die Einbürgerung machen. Diese umfasst Menschen, die einst als Gastarbeiter in die Bundesrepublik oder als Vertragsarbeiter in die DDR kamen.
Der TBB nimmt aber nur ein sehr geringes Interesse der „ersten Generation“ wahr. Sprecher Çınar: „Wer kümmert sich noch mit 70 bis 80 Jahren um die deutsche Staatsbürgerschaft?“