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Kriminalität Überfall auf Juweliergeschäft – Angeklagter schweigt

Verkleidet mit Perücke und Schiebermütze auf dem Kopf sowie einem Blumenstrauß in der Hand überfällt ein Mann ein Geschäft in Berlin-Wilmersdorf. Doch auf der Flucht verliert er die Kopfbedeckung.

Von dpa 14.02.2025, 13:53
Ein 41-Jähriger steht nach einem Raubüberfall vor Gericht - die Staatsanwaltschaft stützt sich vor allem auf eine DNA-Spur an einer Mütze. (Archivfoto)
Ein 41-Jähriger steht nach einem Raubüberfall vor Gericht - die Staatsanwaltschaft stützt sich vor allem auf eine DNA-Spur an einer Mütze. (Archivfoto) Monika Skolimowska/dpa

Berlin - Nach einem Überfall auf ein Juweliergeschäft steht ein 41-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Mit Perücke und Schiebermütze auf dem Kopf sei der Angeklagte verkleidet gewesen und habe einen Blumenstrauß in der Hand gehalten, als er in das Geschäft eingedrungen sei, heißt es in der Anklage. Er habe eine 53-jährige Mitarbeiterin mit einer Schusswaffe bedroht und die Frau mit der Waffe auch geschlagen, während ein Mittäter Schmuck und Bargeld in Höhe von rund 15.000 Euro eingesteckt habe. Zu Prozessbeginn schwieg der Angeklagte.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 41-Jährigen besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung zur Last. Der Verteidiger sagte in einer „Gegenerklärung“, die Anklage werde sich nicht bestätigen. Lediglich eine DNA-Mischspur an einer Mütze habe zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten geführt. „Das beweist aber nicht, dass er die Mütze am Tattag trug“, so der Anwalt. Eine andere Person könne sie benutzt haben.

Schiebermütze blieb am Tatort zurück 

Der Angeklagte und zwei bislang unbekannte Komplizen sollen an dem Überfall am 14. Oktober 2023 in Berlin-Wilmersdorf beteiligt gewesen sein – einer der Täter habe in einem Fluchtauto vor dem Juweliergeschäft gewartet. Die mutmaßlichen Räuber konnten zunächst unerkannt entkommen. Allerdings blieb die Schiebermütze am Tatort zurück, die der 41-Jährige laut Anklage getragen haben soll. 

Wegen eines Überfalls auf ein anderes Juweliergeschäft mit derselben Masche wurde der Mann bereits im Mai 2024 vom Landgericht Berlin zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Derzeit befindet sich der 41-Jährige in Strafhaft. Die Verhandlung wird am 18. Februar fortgesetzt.