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Bahnverkehr stand still Unfall an Huntebrücke: Kapitän legt Teilgeständnis ab

War es menschliches Versagen? Ein Schiffsunfall an einer Eisenbahnbrücke landet vor Gericht. Der Kapitän räumt den Unfall ein - seine Anwälte erheben aber auch Vorwürfe.

Von dpa Aktualisiert: 18.08.2025, 10:41
Der Kapitän hat die Vorwürfe teilweise gestanden.
Der Kapitän hat die Vorwürfe teilweise gestanden. Sina Schuldt/dpa

Elsfleth/Brake - Im Prozess um einem Schiffsunfall an der Eisenbahnbrücke über die Hunte hat der Kapitän die Vorwürfe vor Gericht teilweise eingeräumt. Der Angeklagte sei ohne Steuermann unterwegs gewesen und habe nicht alle nötigen Unterlagen gehabt, sagte sein Anwalt zu Verfahrensbeginn am Amtsgericht Brake. Doch das sei nicht die Ursache für den Unfall gewesen.

Im Dunklen habe der Angeklagte die Brücke und den Pegelstand nicht erkennen können. „Die Brücke hat er nicht gesehen und konnte er nicht sehen“, sagte der Verteidiger. „Die Brücke ist völlig unbeleuchtet.“ Der 32-Jährige soll die Sicherheits- und Verkehrsregeln missachtet haben und gegen die Eisenbahnbrücke bei Elsfleth östlich von Oldenburg gefahren sein. Die Ermittler schätzen den Schaden auf rund zehn Millionen Euro.

Tagelang kein Schiffsverkehr, wochenlang kein Bahnverkehr

Das Binnenschiff „Rapida“ stieß am 25. Februar 2024 nachts gegen einen Querträger der Brücke. Durch den Aufprall wurden nach Angaben des Gerichts Stahlträger der Brücke schwerbeschädigt, Gleise verschoben und das Brückenlager verformt. Nach dem Unfall war der Schiffsverkehr für mehrere Tage und der Bahnverkehr für mehrere Wochen unterbrochen. Die Bahn errichtete eine provisorische Brücke, um die Häfen links der Weser wieder an den Güterverkehr anzubinden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Kapitän vor, das Schiff damals ohne ausreichend Personal und ohne gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung gefahren zu haben. Außerdem soll er mit 16 Stundenkilometern viel zu schnell unterwegs gewesen sein, erlaubt sind 10 Kilometer pro Stunde. Das Gericht verhandelt wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs und wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Im Falle einer Verurteilung droht dem 32-Jährigen eine Geldstrafe oder mehrere Jahre Gefängnis.