Doch keine Ermittlungen Verdacht auf Volksverhetzung - Anzeige gegen AfD verworfen
Vor der Landtagswahl stellte ein Grünen-Politiker Anzeige gegen die beiden AfD-Landessprecher, weil er von dem Verband eine Gefahr für die Demokratie ausgehen sieht. Konkret ging es um ein Lied.
Erfurt - Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt nach einer Anzeige wegen des Verdachts auf Volksverhetzung nicht gegen die Thüringer AfD-Spitze. Es liege kein Straftatbestand vor, sagte ein Sprecher der Behörde.
Vor der Landtagswahl im August hatte der Grünen-Politiker und geschäftsführende Thüringer Umweltminister Bernhard Stengele als Privatperson über eine Anwaltskanzlei die Anzeige gegen die beiden AfD-Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller als Vertreter der Partei gestellt. Der Verfassungsschutz stuft die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch ein und beobachtet sie.
Liedzeilen gaben Anstoß
Hintergrund der Anzeige waren Textzeilen eines Liedes des Lyrikers Franz Langheinrich (1864 – 1945), das dem Programm der AfD zur Landtagswahl im September vorangestellt worden war. Langheinrich habe der völkisch-nationalistischen Szene angehört, er sei Teil der nationalistischen „Deutschen Kunstgesellschaft“ gewesen, hieß es in der Begründung der Anzeige. Der AfD-Landesverband hatte damals mit Blick auf die Anzeige von einem Missbrauch der Justiz gesprochen. An dem Gedicht sei nichts Verwerfliches zu finden.