Kindestötung Verteidigung fordert Freispruch im Prozess um totes Baby
In einer Entsorgungsfirma wird ein totes Baby im Biomüll gefunden. Vor Gericht fordert die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft für die Mutter. Die Verteidigung sieht jedoch keinen Beweis für die Tat.

Dresden - Im Prozess um die mutmaßliche Tötung eines Neugeborenen hat die Verteidigung einen Freispruch der angeklagten Mutter gefordert. Es liege kein unmittelbarer Beweis dafür vor, dass die 24-Jährige das Baby nach der Geburt erstickt habe, sagte Anwalt Peter Manthey in seinem Plädoyer am Landgericht Dresden. Dass die Angeklagte das Kind nicht wollte, sei zwar nachgewiesen, daraus ließe sich aber kein Rückschluss auf eine Tötungsabsicht ziehen.
Anklage forderte sieben Jahre Haft
Am vergangenen Freitag hatte die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft für die Angeklagte beantragt. Die Anklagevertretung sah sich durch den Verlauf der Verhandlung darin bestätigt, dass die junge Frau ihr Kind in der Zeit zwischen dem 2. und 7. Februar dieses Jahres auf der Toilette ihrer Wohnung in Freital zur Welt brachte und kurz darauf erstickte.
Ein Mitarbeiter einer Abfallfirma fand die Babyleiche am 7. Februar. Sie war in einer Tüte im Biomüll abgelegt worden. Die Staatsanwaltschaft wertete das in ihrem Plädoyer als erschwerend für die Angeklagte. Sie habe das Kind „wie Müll entsorgt“. Auch ihre Lügen danach würden von „erheblicher krimineller Energie“ zeugen. Von einer Spontan- oder Affekttat könne keine Rede sein.
Verteidigung: Entsorgung der Leiche „Kurzschlusshandlung“
Dem widersprach Manthey. Es sei klar gewesen, dass die Tüte mit dem in einer Decke eingewickeltem toten Baby im Biomüll auffallen würde. „Das war offensichtlich eine Kurzschlusshandlung.“
Die 24-Jährige ist wegen Totschlags angeklagt. Der Strafrahmen für diese Straftat liegt bei 5 bis 15 Jahren. Zu Beginn des Prozesses hatte die Angeklagte von ihrem Verteidiger eine Erklärung verlesen lassen. Darin gab sie an, das Baby tot geboren zu haben. Von ihrem letzten Wort machte sie keinen Gebrauch. Im Fall einer Verurteilung machte Mathey einen minder schweren Fall geltend. Das ergebe sich aus der Gesamtschau der Geburtssituation sowie der belastenden Lebensumstände der jungen Frau.
Am Ende seines Plädoyers beantragte Manthey die Erstellung weiterer Gutachten, etwa zum Risiko bei Hausgeburten, sollten die Richter der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgen. Das Gericht verschob daraufhin den vorerst letzten angesetzten Verhandlungstermin vom 24. auf dem 30. Oktober.