Kommunalwahlkampf Verwaltungsgerichtshof erlaubt Auftritte von Höcke in Bayern
Trotz neuer Gemeindeordnung dürfen AfD-Veranstaltungen mit Höcke in Bayern stattfinden. Die Richter sehen keine ausreichenden Gründe für ein Redeverbot.

München - In einem Eilverfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München zwei Auftritte von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke am Wochenende für zulässig erklärt. Die Gemeinde Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth und die Stadt Lindenberg im Allgäu wollten Höcke die Reden bei AfD-Wahlkampfveranstaltungen in ihren öffentlichen Hallen untersagen. Die VGH-Entscheidung ist unanfechtbar.
Zwei Verwaltungsgerichte hatten zuvor bei Eilentscheidungen unterschiedlich darüber befunden. Die Verwaltungsrichter in Bayreuth bestätigten das Redeverbot, die für Lindenberg zuständigen Augsburger Richter lehnten es ab.
Hintergrund des Streits um die Höcke-Rede war, dass der AfD-Politiker zweimal wegen der Verwendung einer Naziparole rechtskräftig verurteilt ist. Zudem hat die bayerische Gemeindeordnung seit wenigen Wochen eine neue Vorschrift, wonach die Nutzung von öffentlichen Räumen dann versagt werden kann, wenn bei einer Veranstaltung „Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten“ seien.
Nach Ansicht des VGH sind allerdings auch mit Höcke als Redner nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit solche Inhalte zu erwarten. Die Kommunen hätten dies in den Verfahren auch nicht ausreichend dargelegt, teilte der VGH mit. Die Richter betonten, dass somit die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfe.