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Bezirksbürgermeister Von Dassel beantragt Disziplinarverfahren gegen sich

Einer der bekanntesten Bezirksbürgermeister Berlins, der Grüne Stephan von Dassel, steht im Zusammenhang mit seinem Agieren bei einer Stellenbesetzung unter Druck. Nun zieht er Konsequenzen.

Von dpa Aktualisiert: 15.08.2022, 18:23
Stephan von Dassel, Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte, im Rahmen einer Pressekonferenz.
Stephan von Dassel, Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte, im Rahmen einer Pressekonferenz. Jörg Carstensen/dpa/Archivbild

Berlin - Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte, Stephan von Dassel, will Vorwürfe gegen ihn im Zusammenhang mit der Besetzung einer Stelle in der Verwaltung unabhängig aufarbeiten lassen. Aus diesem Grund bat der Grünen-Politiker bei der Senatskanzlei um Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen ihn, wie die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus seinem Büro erfuhr.

Von Dassel verbinde mit dem Verfahren die Hoffnung, dass der Sachverhalt neutral untersucht und er vom Verdacht eines Dienstvergehens entlastet werde, hieß es. Das Vorgehen erfolge „im Einvernehmen“ mit Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). Diese erklärte am Montag, sie erwarte eine zügige Aufklärung der Vorgänge.

Von Dassel wird vorgeworfen, in unzulässiger Weise in ein Verfahren zur Besetzung einer wichtigen Stelle in der Verwaltung des Bezirks eingegriffen zu haben. Im Raum steht nach Medienberichten der Vorwurf, er habe mit Hilfe eines Angebots von mehreren Tausend Euro privatem Geld versucht, einen Rechtsstreit um die Stellenbesetzung mit einem unterlegenen Bewerber abzukürzen, der geklagt hatte. Von Dassel bestreitet das Geldangebot, räumt aber auch Fehler ein.

Konkret geht es um die Stelle des Steuerungsdienstes im Bezirksamt Mitte, einer Schlüsselposition in der Verwaltung. Sie wurde Ende 2021 an einen Lokalpolitiker der Grünen vergeben, den von Dassel kannte.

„Berliner Morgenpost“ und „Tagesspiegel“ berichteten am vergangenen Samstag zuerst über die Vorwürfe gegen von Dassel im Zusammenhang mit der Klage des unterlegenen Bewerbers. Belegen sollen das SMS-Nachrichten, die der Bezirksbürgermeister an den unterlegenen Bewerber verschickt haben soll und die den Zeitungen vorliegen, sowie Äußerungen dieser Person. Unbestätigten Angaben zufolge geht es um drei Monatsgehälter quasi als Entschädigung für das Zurückziehen der fraglichen Klage.

Am Montag hieß es aus von Dassels Büro, der Bezirksbürgermeister werde im Zuge des Disziplinarverfahrens „nach bestem Wissen und Gewissen“ an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken. Soweit erforderlich, werde er auch die Konversation mit dem Kläger zur Verfügung stellen. Sein Ziel sei gewesen, die fragliche und für den Bezirk sehr wichtige Stelle rasch besetzen zu können. Wegen der Klage des unterlegenen Bewerbers blieb sie aber vakant. Ende April wurde das Stellenbesetzungsverfahren noch einmal neu aufgerollt.

„Falsch ist, dass ich irgendjemandem konkret Geld angeboten haben soll“, sagte von Dassel der dpa. Das Verfahren habe sich mehrere Monate gezogen, schilderte er. „Und dann habe ich den Bewerber kontaktiert und gefragt, ob man in irgendeiner Weise schauen kann, dass man dieses Verfahren nicht zwei Jahre laufen lässt. Dazu hat er dann eine Geldforderung gestellt.“

Er habe daraufhin mit seiner Verwaltung gesprochen, so von Dassel. Die habe gesagt, eine solche außergerichtliche Einigung - auf Twitter nannte er das einen „öffentlich-rechtlichen Vergleich“ - sei auf keinen Fall möglich. „Was mein Fehler war: Dass ich ihn danach trotzdem nochmal kontaktiert habe und gesagt habe, okay, mit der Verwaltung funktioniert es nicht. Können wir vielleicht irgendwie privat zusammenkommen?“, sagte von Dassel der dpa weiter.

Daraufhin habe der Bewerber eine abermalige Geldforderung gestellt. „Dann habe ich mir das überlegt und festgestellt: Nein, das ist keine gute Idee, diese Stellenblockade so zu lösen. Und habe den Kontakt abgebrochen“, schilderte der Bezirksbürgermeister. „Was aber in der Welt ist, ist diese SMS, wo ich den Kläger informiere, dass es über die Behörde nicht funktioniert. Und dass wir ja mal miteinander sprechen könnten, ob man sich auf eine andere Art einigen kann.“

Zur Frage, was ihm als „privatrechtliche Einigung“ vorschwebte, sagte von Dassel: „Wenn ich ehrlich bin: nicht so richtig viel. (...) Dass ich mal eine private Einigung in den Raum gestellt habe, ist sicherlich ein Fehler gewesen. Aber den Fehler habe ich dann insofern korrigiert, dass ich das abgebrochen habe, nachdem ich gemerkt habe: Unter privatrechtlicher Vereinbarung versteht er, ich bezahle ihm privat Geld.“