Migration Weniger ausreisepflichtige Ausländer in Brandenburg
Ausländer, die keinen Aufenthaltstitel besitzen, sind zur Ausreise verpflichtet. Die Zahl der Menschen ging laut Innenministerium im vergangenen Jahr zurück.
Potsdam - In Brandenburg haben Ende des vergangenen Jahres rund 8830 ausreisepflichtige Ausländer gelebt, knapp 1900 weniger als ein Jahr zuvor. Von ihnen waren nach vorläufigen Zahlen etwa 4430 vollziehbar ausreisepflichtig, wie Innenminister Michael Stübgen (CDU) auf eine mündliche Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion mitteilte. Diese Angabe ist laut Ministerium nicht endgültig, da die Meldungen der Ausländerbehörden noch unvollständig sind.
Ende 2022 hatten 4550 Menschen den Status vollziehbar ausreisepflichtig. In ihren Fällen waren die Asylanträge endgültig abgelehnt worden. Für die meisten Flüchtlinge lag eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung für die Abschiebung vor.
Wie das Innenministerium auf dpa-Anfrage mitteilte, verfügten Ende 2023 fast 7000 Geflüchtete über den Status geduldet. Bei ihnen besteht die Ausreisepflicht grundsätzlich weiter, sie ist aus einem oder mehreren Gründen lediglich ausgesetzt. Ein solcher Fall tritt etwa ein, wenn kein Ausreisedokument vorliegt, es keine direkte Flugverbindung in das Heimatland gibt oder bei Krankheit.
Zu den Ausreisepflichtigen gehören auch Ausländer, die keinen Asylantrag gestellt haben, wie etwa Straftäter, deren Ausweisung verfügt worden ist.