1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Anschlag auf Weihnachtsmarkt: Wie aufwendig wird der Weg zum Urteil im Anschlags-Prozess?

Anschlag auf Weihnachtsmarkt Wie aufwendig wird der Weg zum Urteil im Anschlags-Prozess?

Beim Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt starben sechs Menschen, mehr als 300 wurden verletzt. Der Prozess stellt enorme Anforderungen ans Gericht.

Von dpa 10.02.2026, 17:28
Der Vorsitzende Richter im Weihnachtsmarkt-Prozess, Dirk Sternberg. (Archivbild)
Der Vorsitzende Richter im Weihnachtsmarkt-Prozess, Dirk Sternberg. (Archivbild) Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Magdeburg - Im umfangreichen Prozess zum Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt überlegen die Beteiligten, wie sich der Weg zu einem Urteil möglicherweise abkürzen lässt. „Wir möchten versuchen, das Verfahren zu verschlanken“, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg nach einer Vorberatung der zuständigen Kammer des Landgerichts am 19. Verhandlungstag. Er schlug vor, das Verfahren auf die Fälle von Mord, versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung zu beschränken. Es gehe darum, zu einem rechtssicheren Urteil zu kommen in einer absehbaren Zeit. Betroffene sollten auch einen Schlussstrich ziehen können.

Wenn es so bleibe, wie es sei, müsse das Gericht jede einzelne Verästelung aufklären wie etwa psychische Folgen. Es müsse in jedem Einzelfall geklärt werden, ob es eine dauerhafte, erhebliche Beeinträchtigung gibt. Wenn es keine Zustimmung der Nebenkläger gebe, sei das Gericht für ein rechtskräftiges Urteil gezwungen, weitere Zeugen zu hören und gegebenenfalls auch Rechtsmediziner. Die Frage sei, so Sternberg, ob bei dem jetzigen Verfahrensstand auf solche kleinen Verästelungen ankommen soll und muss. Nach aktuellem Stand sind einem Gerichtssprecher zufolge 194 Nebenkläger im Verfahren zugelassen.

Mehrere Verhandlungstage entfallen

Ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg signalisierte Offenheit. Auch in kleineren Prozessen sei es üblich, das Verfahren zu beschränken. Mit Blick auf Verletzte, die sich nicht als Nebenkläger gemeldet hätten, wolle man aber keine pauschale Zustimmung erteilen. Es solle nicht der Eindruck entstehen, dass sie keine Rolle spielen. Der Beschränkung stehe man offen gegenüber, soweit es sich um leichte körperliche Verletzungen handele, bei denen kein stationärer Krankenhausaufenthalt nötig war. Das seien etwa 135 Verletzte. 

Mehrere Verhandlungstage entfallen, damit die Verfahrensbeteiligten die Vorschläge der Kammer prüfen können. Der nächste Verhandlungstag ist der 25. Februar.

Für den Angeklagten steht eine lebenslange Freiheitsstrafe im Raum

Bis jetzt habe man das Geständnis des Angeklagten, die Videos zum Tathergang seien angesehen, Zeugen vernommen und der psychiatrische Sachverständige gehört worden, so Sternberg weiter. Für den Angeklagten stehe nach vorläufiger Einschätzung der Kammer eine lebenslange Freiheitsstrafe im Raum, eine besondere Schwere der Schuld und auch der Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung komme in Betracht.

Der Prozess gegen den Mann, der als Arzt im Maßregelvollzug mit psychisch kranken Straftätern arbeitete, hatte im November begonnen. Um Platz für alle Betroffenen zu haben, die als Nebenkläger auftreten, wurde ein Interims-Gerichtsgebäude für die Zeit des Verfahrens errichtet.

Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte der damals 50 Jahre alte Taleb Al-Abdulmohsen am 20. Dezember 2024 einen mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen etwa 350 Meter weit über den Weihnachtsmarkt gelenkt. Der Mann war dabei mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde unterwegs. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben. Mehr als 300 Menschen wurden teils schwerst verletzt.