1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Mehr Spielraum für Schuldner, weniger Plastik

Bundesratsbeschlüsse Mehr Spielraum für Schuldner, weniger Plastik

Ohne die Zustimmung der Länder geht vieles nicht in der deutschen Politik. Eine ganze Latte an Beschlüssen hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung gefasst. Manche betreffen die Menschen ganz unmittelbar.

06.11.2020, 16:13
Alexander Heinl
Alexander Heinl dpa

Berlin (dpa) - Nicht nur Corona: Der Bundesrat hat eine Reihe von Beschlüssen gefasst - zur Wahlreform für den Bundestag und härteren Sanktionen für Abgeordnete. Aber auch für pandemiegeplagte Bürger soll es Entlastungen geben, wie die Länderkammer bei ihrer Sitzung am Freitag in Berlin beschloss.

EINWEGPLASTIK: Ab Juli 2021 sollen Wegwerf-Artikel aus Plastik nicht mehr verkauft werden dürfen. Das betrifft zum Beispiel Trinkhalme, Besteck, Teller, Rührstäbchen, Luftballonhalter und Wattestäbchen. Der Bundesrat machte den Weg für die Umsetzung des EU-weiten Verbots auch in Deutschland frei. Ab Juli 2021 sind dann außerdem Getränkebecher und Lebensmittel-Behälter aus Styropor tabu. Das Ziel ist, unnötigen Kunststoffmüll zu vermeiden.

PFÄNDUNGSSCHUTZ: Verschuldete Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Geld auf einem sogenannten Pfändungsschutzkonto anzusparen. So wird etwa die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert. Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können als bisher. Bankkunden können ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, auf dem ein Guthaben von monatlich knapp 1200 Euro grundsätzlich nicht gepfändet werden darf.

SANKTIONEN FÜR ABGEORDNETE: Wenn Abgeordnete gegen Verhaltensregeln verstoßen, drohen ihnen künftig härtere Sanktionen. Sie können mit einem Ordnungsgeld belegt werden, wenn sie anzeigepflichtige Spenden nicht melden oder gegen das Verbot der Annahme unzulässiger Zuwendungen verstoßen. Außerdem können Abgeordnete künftig bestraft werden, wenn sie Mitarbeiter für Aufgaben einsetzen, die nichts mit dem Bundestag zu tun haben, also insbesondere für Wahlkampftätigkeit. Hier droht nun ein besonders scharfes Ordnungsgeld von bis zur Höhe der halben jährlichen Abgeordnetendiät.

WAHLRECHTSREFORM: Mit einer Wahlrechtsreform soll das Wachstum des Bundestags mit seinen aktuell 709 Parlamentariern ausgebremst werden. An der Wirksamkeit gibt es allerdings Zweifel. Vorgesehen ist, dass es bei der Wahl in einem Jahr bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleibt. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Und beim Überschreiten der Regelgröße von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.

KURZARBEITERGELD: Die von der Bundesregierung geplante verlängerte Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise findet Zustimmung im Bundesrat. Normalerweise würden die Regelungen zum Jahresende auslaufen. Die Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld soll auf bis zu 24 Monate verlängert werden, maximal bis Ende 2021 - dafür sprach sich am Freitag auch die Länderkammer in Berlin aus. Die Verlängerung soll für alle Betriebe mit einem Beginn der Kurzarbeit bis Ende 2020 gelten.

STRAFEN FÜR RASER: Erneut fand der Bundesrat keinen Kompromiss zu Geldstrafen und Fahrverboten. Es geht um eine Reform des Bußgeldkatalogs, die eigentlich schon seit Ende April in Kraft ist - wegen eines Formfehlers gelten aber die alten Strafen weiter. Dies schwächt auch neue Regeln zum Schutz von Radfahrern, da Verstöße bisher nicht bestraft werden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und Union und FDP in den Ländern wollen im Zuge der Korrektur auch die verschärften Strafen für Raser abschwächen, da sie diese als unverhältnismäßig bewerten.

© dpa-infocom, dpa:201106-99-238802/2