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Prozess in Traunstein Schleuser und Flüchtling: Milde Urteile nach Tragödie

13 tote Flüchtlinge - das ist die Bilanz einer von vielen Todesfahrten im Mittelmeer. Das Landgericht im oberbayerischen Traunstein hat nun drei Schleuser verurteilt. Sie kommen milde davon - auch wegen ihrer persönlichen Beweggründe.

Von Sabine Dobel, dpa 11.08.2017, 17:10

Traunstein (dpa) - Die Menschen starteten voller Hoffnung. Ein Foto zeigte den knapp zweijährigen Alex in Schwimmweste fröhlich am Strand von Izmir. Es wurde eine Reise in den Tod.

Am 20. September 2015, am Höhepunkt der Flüchtlingskrise in Deutschland, kollidiert nachts vor der Insel Lesbos das mit 46 Flüchtlingen völlig überladene Schlauchboot mit einem türkischen Frachtschiff. 13 Menschen sterben, darunter auch Alex. Zwei andere Kinder werden bis heute vermisst.

Eine menschliche Tragödie, einmal mehr. Allein in der ersten Hälfte dieses Jahres gab es der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zufolge mindestens 2100 Tote und Vermisste im Mittelmeer.

Fernab vom Ort der Bootskatastrophe hat nun am Freitag in Oberbayern das Landgericht Traunstein drei Flüchtlinge aus Syrien als Schleuser verurteilt. Es war einer der ersten Prozesse um Bootsflüchtlinge in der Bundesrepublik. Er fand in Traunstein statt, weil der Hauptangeklagte zuletzt in einer Asylbewerberunterkunft in Burghausen lebte.

Das Gericht blieb weit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der 27-jährige Hauptangeklagte bekam vier Jahre Haft, der Bootsführer (24) zweieinhalb Jahre. Den dritten einschlägig vorbestraften Angeklagten (34), der sich um Geldtransfers kümmerte, verurteilte das Gericht unter Einbeziehung der früheren Strafe zu zwei Jahren auf Bewährung.

Staatsanwältin Jennifer Pöschl hatte zwei- bis dreimal so hohe Strafen verlangt. Sie will nun Rechtsmittel prüfen. Pöschl sah die Angeklagten als Teil des kriminellen Schleppersystems. Die Anwälte äußerten sich zufrieden: Das Gericht habe sich tiefgründig mit dem Fall befasst und vernünftig geurteilt, sagte Anwalt Jamil Azem.

Die Strafkammer rückte die persönliche Situation der Angeklagten in den Blick. Es sei den Männern, die palästinensische Wurzeln haben und aus dem syrischen Aleppo stammen, um die eigene Flucht und die von Angehörigen gegangen. "Ziel war letztlich, den Gefahren zu entkommen und nach Deutschland zu gelangen", sagte Richter Erich Fuchs. Überlebende sahen die Schuld nicht bei ihnen, sondern bei dem Frachter, der das Boot stundenlang mitgeschleift hatte. Schleuser und Geschleuste stammten aus demselben Lager, wuchsen teils zusammen auf. Für die anderen waren die Angeklagten Helfer - nicht Kriminelle.

Der jüngste Angeklagte, damals 22 Jahre alt, steuerte das Boot, als plötzlich aus dem Dunkel der Frachter auftauchte - wie ein "Berg", schilderten Zeugen. Durch den Aufprall wurde er selbst ins Wasser geschleudert, andere Flüchtlinge retteten ihn. "Er ist selbst nur knapp dem Tod entronnen", sagte Fuchs.

Er habe ohne Kenntnisse die Bootsführerschaft übernommen, weil er kein Geld hatte und so kostenlos mitkam. Er habe 13 Menschen in den Tod gesteuert. "Das ist seine Verantwortung und die muss er tragen." Er ist der einzige, den Fuchs wegen Schleusung mit Todesfolge schuldig sprach.

Bei dem Hauptangeklagten ließ das Gericht diesen Vorwurf fallen. Die Flüchtlinge, die er vermittelte, kamen in Europa an. Er habe mit der Vermittlung von gut 200 Menschen Geld für die eigene Reise und die seiner Angehörigen verdienen wollen. Rund 1200 Dollar (gut 1000 Euro) kostet die Fahrt, hundert Doller erhielt er als Provision. Seine Rolle sei nicht "vollkommen unbedeutend" gewesen, sagte Fuchs. "Wir gehen aber nicht davon aus, dass der Angeklagte ein großer Schleuser war." Sein Anwalt hatte ihn als "kleines Rädchen" bezeichnet.

Der 34 Jahre alte Geldverwalter lebte bereits in Berlin. Er hatte von dort Gelder zwischen Schleuserorganisation und Geschleusten transferiert und als illegale Bank fungiert. Er sei, "ohne sich selbst die Finger schmutzig zu machen, im Hintergrund mit hoher krimineller Energie tätig" gewesen, sagte der Richter. Im Vordergrund dieser Tat habe aber ein Freundschaftsdienst gestanden: Er habe der Familie eines Freundes weiterhelfen wollen. Schleuser und zugleich Flüchtling - das macht die Bewertung nicht leicht.