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Keine Aufklärung: Fahrlehrer haftet

14.07.2008, 05:01

Bonn ( rgm ). Lässt ein Fahrlehrer seinen Motorrad-Schüler zum ersten Mal ein besondersschwierigesBremsmanöver üben, so hat er diesen zuvor über die Gefahren dabei gründlich aufzuklären – insbesondere, wenn mit außergewöhnlichen Straßenverhältnissen zu rechnen ist. Unterbleibt die Aufklärung, haftet der Lehrer für alle Folgen eines Unfalls, soweit dieser in der Unerfahrenheit des Schülers seine Ursache hat. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil ( Az. 2 O 367 / 06 ) des Landgerichts Bonn hervor, auf das die Deutsche Anwaltshotline verweist. Im verhandelten Fall war einer jungen Frau während der Fahrstunde bei einer Vollbremsung auf glatter Straße der Motorroller weggerutscht, sie verletzte sich am Knie.