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Treppenhilfen – damit man leichter geht

11.03.2014, 08:35

akz-i Für barrierefreies Wohnen gibt es bei Treppenmeister einige neue und nützliche Tipps, die einem das Leben mit Treppen erleichtern können. Doch wer seine Treppe auch im Alter uneingeschränkt nutzen will, sollte das gesamte Umfeld am besten schon bei der Planung mit einbeziehen. Hier die wichtigsten Details, die eine gute und komfortable Treppe auszeichnen:

Prinzipiell für eine gute Beleuchtung sorgen. Lichtquellen an der Treppe oder in deren Umfeld erhöhen die Sicherheit beim Begehen und setzen zudem stimmungsvolle Akzente. LED’s in der Laufhöhe beispielsweise sind sparsam und können durch entsprechende Steuerung automatisch ein- oder ausgeschaltet werden.

Eine weitere zusätzliche Sicherheit bietet ein zweiter Handlauf, empfehlenswert in privaten Haushalten vor allem bei älteren Menschen. Dabei sollte dieser Wandhandlauf so geformt sein, dass immer ein sicheres Umgreifen möglich ist. Wird die Montage von Fachleuten durchgeführt, ist gewährleistet, dass sie die jeweilig richtigen Befestigungspunkte kennen und somit jeder zusätzliche Handlauf auch wirklich fest und sicher wurde.

Interessant ist bei Treppenmeister die neu ins Programm genommene Halbstufe, eine wesentliche Erleichterung für gehbehinderte und körperlich eingeschränkte Personen. Dieses vom Deutschen Patentamt geschützte Gebrauchsmuster ist eine zusätzliche Stufe mit halber Steigungshöhe. Versuche in der Praxis haben ergeben, dass gehbehinderte Personen mit einer Halbstufe besser und sicherer die Treppe hinauf- und herunter gehen können und somit auch entsprechend beweglicher sind.

Und wenn es gar nicht mehr anders geht, dann kommt der Treppenlift zum Einsatz. Ein entsprechender Treppenlift lässt sich ohne größere Umbaumaßnahmen auf fast allen Treppen installieren.

Natürlich sind alle Treppenkonstruktionen dieser Hersteller, die der Treppenmeister-Partnergemeinschaft angehören, geprüft und haben entsprechende Zulassungen – erkennbar durch das CE-Zeichen. Darauf sollte jeder achten und sich dies immer schriftlich bestätigen lassen.


Weitere Informationen finden Sie unter dem weiterführenden Link.