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Coronakrise Was am langen Wochenende erlaubt ist

Mit dem Feiertag steht den Sachsen-Anhaltern ein langes Wochenende bevor. Was aber genau ist derzeit erlaubt?

Von Michael Bock 01.05.2020, 11:21

Magdeburg l Ab dem 4. Mai wird es in Sachsen-Anhalt Lockerungen der strengen Corona-Auflagen geben. So dürfen zum Beispiel Museen und Bibliotheken wieder öffnen. Das gilt auch für Friseure und andere „gesundheitsnahe Berufe“ wie etwa Kosmetiksalons.

Die Ministerrunde entscheidet am Sonnabend, was darüber hinaus gelockert werden kann.

In den nächsten Tagen (bis zum Ablauf des 3. Mai) gilt aber noch die vierte Eindämmungsverordnung. Die Volksstimme beantwortet wichtige Fragen.

Darf ich meine Wohnung verlassen?
Zunächst bis zum 3. Mai ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer einzigen weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes erlaubt.

Darf ich mit meiner Familie spazieren gehen?
Ja. Dabei soll ein Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Spaziergängern eingehalten werden.

Darf ich picknicken?
Nein. Das Feiern, Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen ist unabhängig von der Personenzahl verboten. Wer dagegen verstößt, dem droht pro Person ein Bußgeld von 250 Euro.

Darf ich meine Familie besuchen?
Der Besuch der Lebenspartnerin/des Lebenspartners sowie der Angehörigen, insbesondere der eigenen Eltern und der Kinder, ist grundsätzlich möglich. Auch Reisen nach Sachsen-Anhalt sind aus beruflichen, gewerblichen oder familiären Gründen zulässig.

Darf ich eine Fahrradtour machen?
Ja. Laut Gesundheitsministerium steht einer „ausgedehnten Fahrradtour mit der eigenen Familie ins nähere Umland“ nichts entgegen. Auch hier ist der Mindestabstand zu anderen Passanten von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Darf ich zum Beispiel als Magdeburger in den Harz oder zu anderen touristischen Zielen im Land fahren?
Ja, sagt das Gesundheitsministerium. Reisen innerhalb des Landes sind möglich. Zugleich aber werden die Sachsen-Anhalter „dringend“ gebeten, von aufschiebbaren Ausflügen, Reisen und Besuchen abzusehen. Reisen nach Sachsen-​Anhalt aus touristischem Anlass sind untersagt.

 

Dürfen meine Kinder mit anderen Kindern Fußball spielen?
Öffentliche und private Sportanlagen, Fußball- und Bolzplätze dürfen nicht betreten werden. Ballsport und Bewegung sind aber auch an der frischen Luft möglich – allerdings nur in der Familie oder mit einer Person, die nicht zum Hausstand  gehört, also einem Freund oder einer Freundin.

 

Welche Regelungen gelten auf Camping-​ und Wochenendplätzen insbesondere für sogenannte Dauercamper?
Zu nicht-touristischen Zwecken und zur Pflege der Parzellen können die Campingplätze durch Dauercamper aus dem gesamten Bundesgebiet genutzt werden.

 

Darf ich eine Motorradtour unternehmen?
Ja. Eine Fahrt mit dem Motorrad ist als Sport und Bewegung an der frischen Luft zulässig. Beachtet werden soll, dass es hierbei möglichst nicht zu Gruppenbildungen, auch unfreiwillig, kommt.

Welche Regelungen gelten für Hotels oder Pensionen?
Betreibern von Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Pensionen und vergleichbaren Angeboten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienhäusern und -wohnungen ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

 

Können getrennt lebende Elternteile geteilte Sorgerechte im Rahmen der Kontaktbeschränkungen noch wahrnehmen?
Die Wahrnehmung des gemeinsamen Sorgerechtes bleibt sowohl im Wechsel-​ als auch im Umgangsmodell möglich. Regelmäßige Besuchskontakte von umgangsberechtigten Elternteilen, die nicht mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, bleiben ebenfalls weiter möglich. Auch nicht sorgeberechtigte, umgangsberechtigte Väter beziehungsweise Mütter können ihre leiblichen Kinder zum Umgang in ihren Haushalt holen.