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Coronavirus Das muss Pfingsten beachtet werden

Ein verlängertes Wochenende steht vor der Tür. Die Volksstimme erklärt auszugsweise, was erlaubt ist.

Von Michael Bock 30.05.2020, 10:01

Magdeburg l Die Landesregierung hat neue Corona-Regeln beschlossen. Folgendes gilt zunächst bis zum 1. Juli.

Besteht eine Masken-Pflicht?
Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr sowie dem öffentlichen Fernverkehr – also etwa in Bussen, Bahnen, Straßenbahnen oder Taxen – müssen Mund und Nase bedecken. Das gilt auch in Ladengeschäften sowie bei Frisören und Barbieren, nichtmedizinischen Massage-​ und Fußpflegepraxen oder Nagel-und Kosmetikstudios.

Was gilt für Theater, Kinos oder Spielbanken?
Generell gilt für so gut wie alle geöffneten Einrichtungen: Besucher müssen dort, wo die Abstandsregel von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Mund-​Nasen-Bedeckung tragen – zum Beispiel in engen Gängen.

Darf ich picknicken?
Ja. Picknicken und Grillen sind in Gruppen bis zu zehn Personen erlaubt. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist hingegen unabhängig von der Personenzahl untersagt.

Darf ich mich mit meiner Familie und Freunden treffen?
Zusammenkünfte mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt. Bei Zusammenkünften mit maximal zwei Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern kann die Höchstgrenze von zehn Personen überschritten werden. Zu nahen Verwandten zählen Kinder, Eltern, (Ur-) Großeltern, Geschwister, Neffen und Nichten sowie Onkel und Tanten.

Was ist in der Gastronomie zu beachten?
Bewirtung und Verzehr finden nur an Tischen (auch Stehtische oder Theke) im Innen-​ und Außenbereich statt. Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Gästen an anderen Tischen gewährleistet sein. Das Personal muss Mund-​Nasen-Bedeckung tragen. Es gibt kein Angebot in Buffetform mit Selbstbedienung. Die Gäste werden in einer Anwesenheitsliste erfasst.

Wie viele Gäste dürfen an einem Tisch sitzen?
Bis zu zehn Personen oder Personengruppen aus zwei Hausständen oder Personengruppen mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartner dürfen an einem Tisch sitzen.

Was gilt für den Sportbetrieb?
Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist möglich. Voraussetzung: Die Ausübung erfolgt kontaktfrei, und die Einhaltung des Mindestabstands ist sichergestellt. Wettkampfbetrieb findet nicht statt, Zuschauer sind nicht zugelassen.

Was ist bei privaten Feiern vorgeschrieben?
Zu Feiern wie Hochzeit, Trauerfall, Geburtstag, Einschulung, Schulabschluss, Zeugnisübergabe oder Eintritt in den Ruhestand dürfen höchstens 20 Menschen kommen. Wird eine private Feier fachkundig organisiert, sind bis zu 100 Teilnehmer erlaubt.

Was ist verboten?
Clubs, Diskotheken und Musikclubs müssen geschlossen bleiben. Dazu zählen auch Bars ohne Tanzangebot, in denen bei gewöhnlichem Betrieb Menschenansammlungen mit räumlicher Enge nicht ausgeschlossen werden können. Verboten bleiben Messen, Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte sowie Volksfeste.

Sind Reisen in und nach Sachsen-​Anhalt möglich?
Reisen in und nach Sachsen-​Anhalt sind unabhängig vom Anlass wieder möglich. Für Touristen aus dem Ausland ist eine Beherbergung noch nicht zulässig. Es sei denn, sie kommen aus EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland nach Deutschland.