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Datenschutz Der Ausweis ist nicht als Pfand geeignet

Wer muss eigentlich wem seinen Ausweis zeigen? Beide Seiten haben nur eingeschränkte Rechte.

27.11.2019, 23:01

Kassel/Köln/Bonn (dpa) l Nicht nur Behördenmitarbeiter werfen gerne einen Blick auf den Ausweis. Manche Hotels oder Banken wollen ihn für ihre Unterlagen kopieren oder das Dokument soll im Fitnessstudio als Pfand hinterlegt werden. Dabei enthält er sensible Daten.

In Hotels oder Diskotheken wird etwa mit Verweis auf Meldepflicht oder Jugendschutz nach dem Ausweis gefragt. Nicht immer zu Recht: Bei Gästen aus dem Inland reicht es, persönliche Angaben auf einem Meldeschein festzuhalten.

"Generell gilt: Den Ausweis verlangen dürfen nur bestimmte Behörden – bei Privaten kann ich selbst entscheiden, ob ich den Ausweis vorzeige oder eben nicht in den Club gehe beziehungsweise den Whiskey nicht kaufe", sagt Matthias Taube, Ministerialrat im Bundesinnenministerium. Beamte von Polizei, Zoll, Ordnungsamt und Steuerfahndung sind ebenfalls dazu berechtigt, den Ausweis zu verlangen. Dennoch bestehe keine Pflicht, das Dokument jederzeit bei sich zu führen, gibt Taube weiter an.

Wenn man mal ein Pfand braucht, ist der Ausweis auch eine Option. Dennoch: "Zumindest, wenn man die e-ID-Funktion freigeschaltet hat, ist das keine gute Idee", so Prof. Gerrit Hornung von der Universität Kassel. Durch die kontaktlose Schnittstelle zur Authentisierung und elektronischen Signatur sei das Missbrauchspotenzial sehr hoch, warnt auch Kölner Rechtsanwalt Solmecke.

Seit 2010 dürfen ausschließlich die zur Identitätsfeststellung befugten Behörden vom Ausweisinhaber verlangen, den Ausweis aus der Hand zu geben. "Sollten Pfandleiher oder Vermieter also den Ausweis als Pfand fordern, können sie das verweigern und auf andere Wertgegenstände verweisen", so Solmecke.

Durch den Chip in der Ausweiskarte können Nutzer sich im Internet und an Automaten elektronisch identifizieren. Weil die digitale Weitergabe von Daten riskant ist, ist der Vorgang auch zweifach geschützt. "Einmal muss man den Ausweis tatsächlich in der Hand haben und andererseits muss man eine selbstgewählte sechsstellige Pin kennen", erklärt Hornung.

Zudem ist der Zugriff durch Unternehmen eingeschränkt. Sie benötigen ein Berechtigungszertifikat, um Identitäten online prüfen zu können.

Nur, wenn sie ein gerechtfertigtes Interesse an bestimmten Informationen nachweisen, erteilt das Bundesverwaltungsamt das Zertifikat. Unternehmen können deshalb nur bestimmte Daten auf dem Ausweis auslesen.

Dennoch empfiehlt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, sorgsam mit der elektronischen Identität umzugehen. Insbesondere sollen Nutzer auf ihrem Lesesystem zusätzliche Virenscanner installieren. Nach der Identifizierung werde der Ausweis am besten umgehend vom Gerät entfernt. Zusätzliche Sicherheit biete ein Kartenleser mit eigener Tastatur für die Pin-Eingabe, so die Experten.