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Einbruchsschutz Geld vom Staat für eine Alarmanlage

Um die Sicherheit für die Wohnung und das eigene Haus ging es beim Volksstimme-Telefonforum. Die Experten beantworten wichtige Fragen.

09.07.2019, 23:01

Magdeburg l Um die Sicherheit für die Wohnung und das eigene Haus ging es beim Volksstimme-Telefonforum. Daniela Ristau von der Bausparkasse Wüstenrot, Otto Bleich vom Bauherrenschutzbund und Bernd Neumann vom Landeskriminalamt beantworteten Fragen zu Modernisierung und Einbruchschutz.

Wie hoch ist der KfW-Zuschuss für eine altersgerechte Sanierung plus Einbruchschutz?
Es gibt bis zu 6250 Euro Zuschuss für Maßnahmen der Barrierereduzierung und bis zu 1500 Euro für Maßnahmen zum Einbruchschutz, jeweils pro Wohneinheit.

Kann ich ein Bauspardarlehen auch für eine kleinere Baumaßnahme beanspruchen?
Ja. Zum Beispiel gibt es für Hauseigentümer ein Blankodarlehen bis zu 30.000 Euro ohne Grundschuldeintragung als Sofortfinanzierung.

Ich möchte meine Heizungsanlage erneuern. Gibt es Zuschüsse?
Ja. Bitte wenden Sie sich an die KfW. Für Sie kommt das Programm „Energieeffizient sanieren“ infrage. Vor Beginn der Sanierung empfiehlt sich eine Energieberatung.

Wie können wir das Darlehen aus dem Wohn-Riester für die altersgerechte Sanierung verwenden?
Wenn der Umbau innerhalb von drei Jahren nach Erwerb der Immobilien stattfindet, gilt hierfür eine Mindestinvestitionssumme von 6000 Euro, die Sie entnehmen müssten. Danach gilt eine Summe von 20.000 Euro. Wichtig ist auch hier, dass ein Sachverständiger die zweckgerichtete Verwendung der Gelder bestätigt.

Nach ihrem Schlaganfall wird die Wohnung meiner Mutter barrierefrei umgebaut. Gibt es dennoch Zuschüsse?
Ja, die KfW zahlt einen Zuschuss von acht Prozent bzw. mindestens 3750 Euro auf die förderfähigen Kosten. Die Beantragung ist vor Beginn der Baumaßnahme vorzunehmen. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, ist auch ein Zuschuss von der Pflegekasse von bis zu 4000 Euro erhältlich.

Welche Maßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert?
Hierzu zählen einbruchhemmende Haustüren, Nachrüstungen für Tür- und Fensterschlösser, Gitter, Rollläden, baugebundene Assistenzsysteme wie Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder und Not- bzw. Rufsysteme.

Was ist der Vorteil eines altersgerechten Smart Home?
Der wohl größte Vorteil besteht in der einfachen Kommunikation nicht nur mit dem eigenen Haus, sondern vor allem mit medizinischen Einrichtungen, Pflegepersonal, Hausnotruf und Verwandten durch nur ein Endgerät, wie z. B. einen Tablet-PC. Hinzu kommt schließlich der Sicherheitsaspekt, sei es durch fernbediente Rollläden, Kameraüberwachung, Sensoren oder Alarmaufschaltung bei Polizei oder Objektschutz.

Können wir neue Sicherheitsfenster neben der KfW über einen Bausparvertrag mitfinanzieren?
Ja, neben staatlichen Fördergeldern der KfW eignet sich vor allem der Bausparvertrag für Modernisierungsarbeiten am und im Haus. Insbesondere, wenn Zuschüsse alleine die Finanzierung nicht stemmen können. Sprechen Sie mit Ihrer Bausparkasse oder Hausbank über die Finanzierung.

Benötige ich Eigenkapital für Sanierungsarbeiten und Einbruchschutz?
Sollten Sie noch keine Instandhaltungsrücklage angespart haben, so bietet sich ein Bausparvertrag hierzu an. Benötigen Sie bereits in Kürze Geld für energetische Instandsetzungen oder für aufwendige Sicherheitsmaßnahmen, so ist dies grundsätzlich z. B. mit einem Sofortdarlehen denkbar.

Reicht eine Alarmanlage als Einbruchschutz aus?
Empfehlenswert ist es, zuerst über die vollständige mechanische Absicherung des Hauses nachzudenken und dann eine Alarmanlage in Betracht zu ziehen. Sind ohnehin umfangreiche Reparaturen oder gar eine Sanierung von Fenstern und Türen fällig, benötigen Sie ein umfangreicheres Budget für die rein mechanische Abwehr – auch gegen Witterungseinflüsse.

In unserem Wohngebiet wird regelmäßig eingebrochen. Wie können wir unser Haus zuverlässig schützen?
Einen 100-prozentigen Schutz gibt es leider nicht. Aber Sie können es Kriminellen schwerer machen, ins Haus einzudringen. So gehören bei Türen u. a. einbruchhemmende Schutzbeschläge, Schließbleche und Zusatzschlösser zur Grundausstattung. Für Fenster und Fenstertüren gibt es ebenfalls einbruchhemmende Nachrüstmöglichkeiten. Eine Alarmanlage stellt eine sinnvolle Ergänzung zur mechanischen Grundsicherung dar.

Was sollen Alarmanlagen leisten?
Im Groben unterscheidet man einerseits zwischen der Überwachung von Türen und Fenstern. Andererseits ist da noch die Kontrolle von Räumen durch Bewegungsmelder. Alles wird durch ein zentrales Steuer- element geregelt, an dem auch Kameras oder Beleuchtung angeschlossen sein können. Das Steuerelement sorgt dafür, dass Alarm vor Ort ausgelöst und eine Gefahrenmitteilung an eine private Person oder die Leitstelle eines Wachdienstes gesendet wird.

Kann ich den Einbau einer Alarmanlage fördern lassen?
Ja, wenn diese Maßnahme im Zusammenhang mit einer energetischen oder altersgerechten Sanierung steht.

Wieviel Geld kann ich dann über die Förderprogramme erhalten?
Es werden Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch im Zuschussprogramm „Altersgerecht umbauen“ mit 1500 Euro gefördert. Aber auch ein zinsgünstiger Kredit ist über die Koppelung mit Maßnahmen zur Energie- oder Barrierereduzierung möglich.

Welche Sicherheitsvorkehrungen sind für die Fenster geeignet?
Fenster nie gekippt lassen und immer verschließen, wenn Sie das Haus oder die Wohnung verlassen. Zusätzlich können Sie die Fenster mit einbruchhemmenden Beschlägen umrüsten oder Riegeln nachträglich sichern. Das verhindert das Aufhebeln. Abschließbare Fenstergriffe sollten in keinem Fenster fehlen und können problemlos nachgerüstet werden.

Wie kann ich meine Haus- bzw. Wohnungstür absichern?
Bei Neu- und Umbauten werden DIN-geprüfte einbruchhemmende Türen empfohlen. Bei vorhandenen Türen können Schwachstellen oft durch eine sicherungstechnische Nachrüstung im Nachhinein noch gut gesichert werden.

Wir gehen nächstes Jahr die energetische Sanierung der Fassade an und tauschen dafür auch die Fenster aus. Können wir einbruchhemmende Fenster über Fördergelder gleich mitfinanzieren?
Das ist möglich. Über die KfW-Programme „Energetisch sanieren“ oder „Altersgerecht umbauen“ erhalten Sie hierfür Förderungen.

Das Erdgeschoss haben wir bereits gesichert. Müssen Fenster und Balkontüren auch im Obergeschoss speziell gesichert werden?
Grundsätzlich sollten alle, auch die mit einfachen Aufstiegshilfen, leicht erreichbaren Fenster oder Fenstertüren, d. h. Balkon- und Terrassentüren, gesichert werden.

Sollen wir das Glas unserer Fenster durch einbruchhemmendes Sicherheitsglas ersetzen?
Übliche Isolierverglasungen haben keine einbruchhemmende Wirkung. Je nach Gefährdung können im Einzelfall einbruchhemmende Verbundsicherheitsgläser nachgerüstet oder mit einbruchhemmenden Folien innenseitig versehen werden. Fenster werden häufiger einfach aufgehebelt, deshalb reicht die Nachrüstung mit einbruchhemmendem Glas alleine auf keinen Fall aus.