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Steuererklärung trotz Trennung gemeinsam?

29.02.2008, 04:56

Ich lebe von meiner Ehefrau getrennt. Kann ich trotzdem von ihr verlangen, eine gemeinsame Steuererklärung zu machen ? Es antwortet Gerd Frömming, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht in Magdeburg.

Die meisten Ehegatten entscheiden sich für eine gemeinsame Steuererklärung, weil das zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. Voraussetzung dafür ist, dass sie zumindest an einem Tag des Steuerjahres nicht dauernd getrennt lebten, was im Jahr der Trennung meist zutrifft.

Häufig verweigert jedoch ein Ehegatte nach der Trennung seine Zustimmung zur Zusammenveranlagung für das Trennungsjahr – und für das vorherige Kalenderjahr, dessen Steuererklärung oft noch aussteht – und beantragt eine getrennte Veranlagung. Dabei gibt jeder seine Steuererklärung selbst ab.

Der Bundesgerichtshof hat dazu jedoch mehrfach entschieden, dass der Ehegatte verpflichtet ist, der vom Noch-Partner gewünschten gemeinsamen Steuererklärung zuzustimmen, wenn dadurch dessen Steuerschuld verringert und der um Zustimmung gebetene Ehegatte nicht zusätzlich steuerlich belastet wird. Das bedeutet, dass der von der Steuerersparnis profi tierende Ehegatte dem anderen die Nachteile ausgleicht und ihn finanziell so stellt, wie dies bei getrennter Veranlagung der Fall wäre.

Haben die Ehegatten bis zur Trennung jedoch die Steuerklassenkombination III / V gewählt, so ist zu berücksichtigen, dass beide mit dem daraus erzielten Einkommen gemeinsam gewirtschaftet und die Vorteile genutzt haben und eventuelle Unterhaltszahlungen auf Basis der Steuerklasse III berechnet wurden. Dies darf nicht unter den Tisch fallen, sonst würde der Zahler gegenüber dem Empfänger benachteiligt. Letzterer kann nicht neben einem höheren Unterhalt auch noch die volle Steuererstattung aus der Steuerklasse V beanspruchen.