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Virusinfektion Kinderkrankheiten können Erwachsene treffen

Masern, Mumps und Co. können auch für Erwachsene gefährlich werden. Viele Impfungen müssen aufgefrischt werden.

14.08.2019, 12:57

Berlin (dpa) l Sogenannte Kinderkrankheiten plagen nicht nur den Nachwuchs, sondern können auch Erwachsene treffen. Oft kommen in solchen Fällen sogar zusätzliche Komplikationen hinzu. Woran erkennt man sie aber? Und was lässt sich dagegen tun? Ein Überblick über die wichtigsten Kinderkrankheiten:

Masern:
Meldepflichtige Virusinfektion mit charakteristischem Hautausschlag (bräunlich-rosafarbene Hautflecken), begleitet von erkältungsähnlichen Symptomen. Häufig Komplikationen durch Mittelohrentzündung und Lungenentzündung, gefährliche Komplikationen durch Gehirnentzündung. In Deutschland wurden 15 Todesfälle durch Masern zwischen 2001 und 2012 erfasst. Impfung seit den 1970er Jahren zusammen mit Mumps und Röteln (MMR). Eine zweite Impfung ist notwendig, damit der Schutz wirksam bleibt.

Diphterie (Halsbräune):
Meldepflichtige bakterielle Infektion, Impfung seit den 1960er (DDR) und 1970er Jahren (BRD). Eine Variante der Diphterie befällt die Atemwege, verläuft meist mit Fieber, Heiserkeit und Entzündungen an Mandeln oder Rachen. Sie kann zu Atemnot bis hin zu Erstickungen führen. Eine überstandene Infektion bewirkt keine lebenslange Immunität, die Impfung muss aufgefrischt werden. Zwischen 2001 und 2016 wurden in Deutschland insgesamt 80 Diphterie-Fälle bekannt.

Kinderlähmung (Poliomyelitis):
Meldepflichtige Virusinfektion. Europa gilt seit 2002 laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) als poliofrei, die letzte Erkrankung in Deutschland wurde 1990 registriert. Die Infektion kann auf das Zentralnervensystem übergreifen und Lähmungen sowie motorische Schwächungen verursachen. Die Impfung muss im Laufe des Lebens aufgefrischt werden.

Mumps:
Meldepflichtige virale Infektion. Bei Mumps schwellen die Ohrspeichel- und Speicheldrüsen schmerzhaft an. Es kommt zu Fieber und Abgeschlagenheit. Jenseits des Kindesalters kann auch das Zentralnervensystem betroffen sein. Taubheit oder Störungen der Fruchtbarkeit sind möglich. Seit 1976 wird mit dem Kombinationsimpfstoff MMR geimpft, seit 2006 sind die Windpocken in das Impfpaket aufgenommen worden (MMRV).

Röteln:
Meldepflichtige Viruserkrankung. Eine Rötelninfektion zeigt zunächst ähnliche Symptome wie eine starke Erkältung, hinzu kommen kleine rote Flecken im Gesicht und auf dem Körper. Für Erwachsene sind Röteln gefährlicher, es kann zu einer Mittelohrentzündung, Gelenkschmerzen oder Herzbeutelentzündung kommen. Über die Plazenta kann eine schwangere Frau ihren Fötus anstecken, was im Frühstadium Missbildungen hervorrufen kann. Immunität ist meist nach zweimaliger MMR-Impfung hergestellt.

Keuchhusten:
Meldepflichtige bakterielle Infektion. Neben Kindern gelten seit einiger Zeit auch Personen über 19 Jahre als gefährdet. Eine Impfung schützt nur zeitweise, sie muss regelmäßig aufgefrischt werden.

Scharlach:
Bakterielle Infektion, in einigen Bundesländern meldepflichtig. Typisch für Scharlach sind Symptome ähnlich einer Angina, ein roter Hautausschlag sowie die rosa-rötliche "Himbeerzunge". Nach einer Scharlachinfektion ist man nur gegen einen Bakterientyp immunisiert, kann sich aber neu anstecken. Eine Impfung gibt es nicht.

Windpocken (Varizellen):
Meldepflichtige Infektion mit Herpesviren. Typisch sind Fieber und juckende rote Pusteln am Körper, die mit ansteckender Flüssigkeit gefüllt sind. Narben entstehen durch Kratzen oder Infektionen mit anderen Bakterien. Bei Erwachsenen verlaufen die Windpocken meist schwerer, es können zusätzliche Komplikationen auftreten. Menschen über 60 Jahre können erneut in Form der Gürtelrose erkranken. Eine Impfung gibt es seit 2004, seit 2018 wird sie für Senioren empfohlen.

Hand-Fuß-Mund-Krankheit:
Nicht meldepflichtige Viruserkrankung. Typisch ist ein schmerzender Ausschlag im Mund sowie Hautausschläge an den Handflächen und/ oder Fußsohlen. Meist sind Kinder unter zehn Jahren betroffen, Erwachsene können ebenfalls daran erkranken. Keine Impfung notwendig.

Drei-Tage-Fieber:
Nicht meldepflichtige Infektion mit Herpesviren. Auf dreitägiges Fieber folgt Hautausschlag. Keine Impfung notwendig.