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Gesundheitstipp im August Schnellere Hilfsmittelversorgung für AOK-Versicherte

25.11.2010, 07:42

Ab sofort profitieren die Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt von einer schnelleren Versorgung mit Hilfsmitteln. Die AOK Sachsen-Anhalt führt ein neues Antragsverfahren für Hilfsmittel ein. Dadurch wird eine schnellere Hilfsmittelversorgung ermöglicht.

In erster Linie profitieren die AOK-Versicherten von dieser Prozessoptimierung, denn wer Hilfsmittel benötigt, braucht sie in den allermeisten Fällen schnell und unbürokratisch. Wer auf Hilfsmittel, wie beispielsweise Badewannenlifter, Rollstühle oder Sauerstoffgeräte angewiesen ist, kennt diese Situation: Man wendet sich hierfür mit einer ärztlichen Verordnung an sein Sanitätshaus, seine Apotheke oder einen anderen Leistungserbringer. Diese Leistungserbringer beraten ihre Kunden kompetent, nehmen die Verordnung entgegen und leiten alles Weitere in die Wege. Da Hilfsmittelversorgungen jedoch grundsätzlich der Genehmigungspflicht durch die Krankenkassen unterliegen, kann die Abgabe an den Versicherten meist erst nach Vorliegen dieser Genehmigung erfolgen. Wertvolle Zeit verstreicht. Damit die Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt künftig schneller mit Hilfsmitteln versorgt werden können, führt die Gesundheitskasse ein neues Antragsverfahren für die Leistungserbringer ein, bei dem Sanitätshäuser, Apotheken sowie andere Einrichtungen auf elektronischem Wege Kostenvoranschläge für die Genehmigung der Hilfsmittelversorgung an die Gesundheitskasse übermitteln.
Die AOK Sachsen-Anhalt optimiert durch das neue Verfahren ihren Kundenservice, da durch den elektronischen Kostenvoranschlag die Versicherten ihre Hilfsmittel schneller erhalten können. Für die Versicherten verringern sich die Wartezeiten, da die Postlaufzeiten entfallen.

Bei der Auswahl eines geeigneten Leistungserbringers empfiehlt die Gesundheitskasse ihren Versicherten zu prüfen, ob der Leistungserbringer auch das elektronische Antragsverfahren nutzt und somit die schnellstmögliche Versorgung mit Hilfsmitteln gewährleisten kann. Eine Übersicht aller Leistungserbringer, die das elektronische Antragsverfahren nutzen, findet sich im Internet auf www.aok.de/sachsen-anhalt (Link einfügen: http://www.aok.de/sachsen-anhalt/nachrichten/index_153968.php).

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Sachsen-Anhalt in den 44 Kundencentern vor Ort oder an der Servicehotline unter 0800 226 5726 * gern zur Verfügung (*kostenfrei aus allen deutschen Netzen, Mo-Fr 8:00- 20:00 Uhr, Sa 8:00- 14:00 Uhr)