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Herbst-Tipps Der mit dem Laub kämpft

Mit der Freude über Herbstlaub ist es oft vorbei, sobald es in Massen auf Gehwege, Straßen und das eigene Grundstück herunterfällt.

Von Anne Toss 01.11.2016, 00:01

Magdeburg l Was für die einen ein natürlicher und nützlicher Dünger ist, bedeutet für die anderen vor allem mühsame Arbeit: Die Rede ist vom Laub. Was es beim Kompostieren, Aufsammeln und Entsorgen zu beachten gilt, lesen Sie hier.

„Laub ist zu wertvoll, um es in der Biotonne zu entsorgen“, sagt Axel Schneidewind, Fachbereichsleiter Garten- und Landschaftsbau der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt in Quedlinburg. Um den Kreislauf der Natur nachzuahmen, empfiehlt Schneidewind, das Laub als Kompost im Garten weiterzuverwenden. „Dafür sollte man möglichst verschiedene Laubarten mischen, damit die Blätter weniger verkleben und Luft dazwischen kommt. Für den Kompostierprozess ist es auch günstig, zerkleinertes Laub zu verwenden.“

Als Faustregel gelte, den Kompost im Verhältnis zwei zu eins mit Erde zu mischen (zwei Teile Laub, ein Teil Erde). Denn Laub allein verrottet deutlich langsamer und braucht mehr Platz. Das Mischungsverhältnis kann übrigens sowohl bei Kleinkompostern, als auch bei Kompost-Mieten – aufgeschichtete Kompost-Haufen – angewendet werden. „Nutzt man eine Kompost-Miete, sollte diese nicht voll in der Sonne stehen. Falls es nicht feucht genug ist, muss nachgewässert werden, um das Verrotten zu beschleunigen.“ Von Vorteil ist zudem eine Abdeckung, beispielsweise aus Stroh, um die angestrebte Temperatur von 55 Grad Celsius zu erreichen.

Laub kann ebenfalls zur Flächenkompostierung verwendet werden. „Das Laub kann unter Gehölzen oder Hecken eingeharkt werden. Dann lässt man es einfach liegen – das sorgt für eine Zufuhr an Nährstoffen. Außerdem kann so gleich eine große Menge an Laub verbraucht werden.“

Einige Laubsorten verrotten jedoch schneller als andere. Während sich Birken-, Weiden-, Linden-, Eschen-, und Hainbuchenblätter schnell zersetzen, braucht das Laub von Eichen, Walnüssen und Platanen viel Zeit. „Insbesondere bei Eichenblättern kann es bis zu zwei Jahre dauern, ehe sie weg sind“, sagt Schneidewind.

Vorsichtig sollte man mit dem Laub der Rosskastanie umgehen, da „in diesem Laub die sogenannte Rosskastanien-Miniermotte überwintert.“ Hält man trockenes Laub einer Rosskastanie gegen das Licht, könne man zum Teil dunkle Flecken erkennen – die Eier der Motte. „In diesem Fall ist es günstiger, das Laub in der Biotonne zu entsorgen.“ Wer es trotzdem im Garten weiterverwenden möchte, dem empfiehlt Schneidewind Folgendes: „Das Laub in Säcken eintüten, verschließen und an einem dunklen Ort über ein Jahr lagern. Dann sind die Motten geschlüpft und abgestorben, das Laub ist somit verwendbar.“

Große Mengen an Laub mit einem Rechen zusammenzutragen, kann äußerst mühsam sein. Eine Erleichterung stellen in diesem Fall Laubsauger und -bläser dar. Laubbläser pusten die Blätter lediglich an den gewünschten Ort, während Laubsauger die Blätter in einen Auffangbeutel einsaugen. Letztere haben meistens außerdem den Vorteil, dass das Laub direkt mit einer integrierten Häckselfunktion zerkleinert wird. Dietmar Schneider, Mitarbeiter der Gartenmaschinenabteilung des Hornbach-Baumarkts, gibt einen kleinen Einblick in die Welt der Laubbekämpfungs-Maschinen.

„Im Handel sind zurzeit Akku-, Benzin- sowie Elektro-Laubsauger erhältlich, allerdings beschränken sich die Akku-Geräte oftmals auf die Blasfunktion, da die Energiemenge begrenzt ist.“ Ein Akku-Gerät hat aber den Vorteil, dass man sich weder um ein Stromkabel noch um Benzinvorräte kümmern muss. „Allerdings halten die allermeisten Akkus maximal 15 bis 20 Minuten durch. Die Geräte eignen sich somit insbesondere für kleine Gärten.“

Benzinlaubsauger sind laut Schneider geeignet, wenn keine Steckdose in der Nähe ist und ein sehr großes Grundstück von Laub befreit wird. „Die Sauger werden mit einem Benzin-Öl-Gemisch befüllt. Die Tankfüllung sollte dann innerhalb kürzester Zeit verbraucht werden“, gibt er zu bedenken. Außerdem seien die Laubsauger wegen des Verbrennungsmotors recht schwer. Für diese Variante spreche jedoch die enorm hohe Motorenleistung, so dass auch nasses, schweres Laub eingesaugt werden kann.

Mit einem Elektro-Laubsauger ist man zwar durch das Stromkabel weniger mobil, allerdings ist es die günstigste Variante. „Einen solchen Laubsauger gibt es bereits ab rund 35 Euro und auch diese sind qualitativ in Ordnung.“ Allerdings darf kein Verlängerungskabel verwendet werden, das über 100 Meter lang ist. „Sonst hat man zu wenig Spannung und schädigt schlussendlich das Gerät“, so Schneider.

Allgemein gilt: Wer vor allem hartes Laub, beispielsweise Nusslaub, einsaugen möchte, sollte einen Laubsauger mit Metallturbine kaufen - und nicht mit Kunststoffturbine. Den Fangsack auf Reißfestigkeit überprüfen und auch „ein Hörschutz ist immer empfehlenswert, da die Sauger teilweise sehr laut sind.“ Deshalb sollte man sich auch unbedingt an die Betriebszeiten halten: An Sonn- und Feiertagen sowie werktags von 20 bis 7 Uhr ist die Nutzung verboten. Sind Laubsauger durch ein Etikett nicht als besonders leise gekennzeichnet, dürfen sie werktags auch nicht von sieben bis neun Uhr, 13 bis 15 Uhr und 17 bis 20 Uhr betrieben werden.

Wegen ihrer hohen Saugkraft können die Geräte zudem Kleinstlebewesen, beispielsweise Käfer oder Spinnen, einsaugen. Umweltverträglicher ist es also, mit Rechen und Besen zu arbeiten.

Laub sorgt in Kombination mit Feuchtigkeit für eine rutschige Schicht, die für Fußgänger und Fahrradfahrer zur Gefahr werden kann. Die Pflicht für die Reinigung öffentlicher Fußwege haben Gemeinden oftmals an die Grundstückseigentümer übertragen. In der Regel kommt man also nicht drum herum, auch das Laub vom Baum des Nachbarn oder der Stadt zu beseitigen.

In der Broschüre „Einigung am Gartenzaun – Nachbarrecht in Sachsen-Anhalt“ des Justizministeriums ist folglich festgehalten, dass der Eigentümer eines Grundstücks solche Einwirkungen dulden muss, wenn sie die Benutzung seines Anwesens nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen (§ 906 BGB). Übrigens ist es außerdem verboten, Laub einfach in den Wald zu werfen. Dafür kann man mit einem Bußgeld bestraft werden.