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Nachbarn Was tun, wenn der Nachbar nervt?

Nicht immer ist das Zusammenleben mit seinem Nachbarn einfach. Doch gibt es Rat

22.05.2018, 23:01

Magdeburg l Wie wehren, wenn der Nachbar Drohnen über den Garten fliegt? Auskunft zu dieser und anderen Fragen gaben im Volksstimme-Telefonforum Hagen Ludwig, Peter Ohm und Hans-Joachim Kloetz vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer und Rechtsanwältin Marion Hannebohm.

Im Nachbargarten beginnt die Grillsaison. Jeden zweiten Abend der Geruch von Rauch, Steak und Würsten. Müssen wir das hinnehmen?

Genaue Regeln hinsichtlich einer Zahl von Grillpartys gibt es nicht. Gerichte haben unterschiedliche Urteile gesprochen. Meist wird jedoch ein „sozialadäquates Grillen“ gefordert. Es sollte keine Dauererscheinung werden. Drei bis sechs Grillabende im Jahr halten die Gerichte für hinnehmbar. Die Nachbarn dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Mit Beginn der Nachtruhe um 22 Uhr muss der Lärmpegel erheblich zurückgehen und der Grillplatz ist so zu wählen, dass der Nachbar wenig belästigt wird.

Darf ich meine Garage direkt an die Grundstücksgrenze bauen? Mein Nachbar sagt, er werde sich das nicht bieten lassen, zumal weiter hinten bereits mein Schuppen steht.

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu drei Metern und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von neun Metern dürfen laut Landesbauordnung direkt an der Grenze errichtet werden. Allerdings dürfen die entlang aller Grundstücksgrenzen ohne Abstand errichteten Außenwände insgesamt eine Länge von 15 Metern nicht überschreiten. Das könnte wichtig sein, wenn die Länge des Schuppens eingerechnet wird. Möglicherweise gibt es für ihr Wohngebiet einen Bebauungsplan mit Regelungen zur Grenzbebauung. Erkundigen Sie sich deshalb beim Bauamt. Sollte sich später herausstellen, dass Ihr Garagenbau bauordnungsrechtlich nicht zulässig ist, hat Ihr Nachbar auf jeden Fall einen Beseitigungsanspruch. Wenn Sie ohne Grenzabstand bauen wollen, müssen Sie das ihrem Nachbarn mindestens acht Wochen vorher mitteilen.

Schon lange hängen mehrere Äste eines Nachbarbaumes sehr tief über mein Grundstück. Darf ich sie selbst absägen und was habe ich dabei zu beachten?

Richtig ist, dass Sie Zweige, Äste und Wurzeln beseitigen dürfen, wenn Sie vom Nachbargrundstück herüberragen und Sie dadurch wesentlich beeinträchtigt sind. Allerdings müssen Sie dem Nachbarn zuvor eine Frist setzen, innerhalb derer er den Überwuchs selbst beseitigen kann. Diese sollte nicht in der Wachstums- und Erntezeit liegen. Auch aus den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes oder aus kommunalen Baumschutzsatzungen können sich Beschränkungen ergeben. Dann müssen sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Informieren Sie sich deshalb vorher in der Gemeindeverwaltung. Der Überwuchs muss von Ihnen fachgerecht abgeschnitten werden, ansonsten drohen Schadensersatzforderungen, wenn der Baum insgesamt Schaden erleidet.

Mein Nachbar hat sich jetzt eine Drohne mit Kamera gekauft und überfliegt damit mein Grundstück. Der Luftraum gehöre allen, sagt er. Kann ich mich dagegen wehren?

Ihr Nachbar irrt, denn er verletzt mit seinen Überflügen Ihr Persönlichkeitsrecht. Seit April 2017 gibt es in Deutschland klare Regeln für den Betrieb von Drohnen. Am 7. April 2017 ist die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ in Kraft getreten. Sie verbietet das Überfliegen von Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder - und das ist in ihrem Fall wichtig - das Gerät bzw. seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der betroffene Grundstücksbesitzer dem Überflug ausdrücklich zustimmt. Damit steht fest: Der Nachbar darf Ihr Grundstück nicht überfliegen. Das sollten Sie ihm deutlich machen und ansonsten rechtliche Schritte ankündigen.

Wir wohnen in einem Reihenhaus, neben uns ist jetzt ein Ehepaar eingezogen. Die jungen Leute haben anscheinend sehr häufig und sehr leidenschaftlich Sex bei weit geöffnetem Fenster. Wir empfinden das als erhebliche Ruhestörung, zumal wir sehr früh zur Arbeit müssen. Gibt es dazu Gerichtsurteile?

Zunächst einmal sollten Sie verständnisvoll auf die Leute zugehen und Ihnen dezent zu verstehen geben, wie laut sie in der Nachbarschaft zu hören sind. Natürlich mussten sich auch schon Gerichte mit solchen Problemen beschäftigen. Meist heißt es dann, es gehöre zwar zur grundrechtlich geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit, entscheiden zu dürfen, wie man sein Sexualleben ausübt. Dieses Recht finde aber seine Grenzen gegenüber dem Recht der Nachbarn auf ungestörtes Wohnen. Die Geräuschentwicklung muss insbesondere während der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Das gilt bei jeder Lärmquelle.

Ich möchte den Maschendrahtzaun, der an der Grenze zu meinem Nachbarn steht, durch einen Holzzaun ersetzen. Was muss ich dabei beachten?

In Sachsen-Anhalt gibt dafür eine Anzeigepflicht. Das heißt, Sie müssen dem Nachbarn mindestens vier Wochen vorher unter Mitteilung der Einzelheiten schriftlich darüber informieren, wenn Sie einen Zaun errichten, entfernen oder verändern wollen. Zudem sind örtliche Vorschiften hinsichtlich der Einfriedungen zu beachten. Gibt es diese nicht, ist die Ortsüblichkeit maßgeblich. Ist diese nicht festzustellen, darf ein bis zu zwei Meter hoher Zaun errichtet werden.

Mein Nachbar sitzt jetzt allabendlich im Garten vor seiner neuen Feuerschale. Manchmal qualmt es ganz schön. Deshalb würde ich gern wissen, ob es dafür auch Regelungen gibt?

Wer Feuerschalen nutzt, darf die Nachbarn nicht unzumutbar belästigen. Das ist der Fall, wenn Rauch und Gestank in die Wohnung des Nachbarn ziehen. Grundsätzlich ist die Nutzung von handelsüblichen Feuerschalen mit einem Durchmesser von bis zu einem Meter nicht genehmigungspflichtig, es gelten aber die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Dazu gehört, dass nur naturbelassenes Holz oder Holzbriketts verbrannt werden dürfen. Um starken Rauch zu vermeiden, sollte nur vollständig getrocknetes Holz verwendet werden. Zu brennbaren Materialien ist ein Sicherheitsabstand von mindestens drei Metern einzuhalten. Es ist ein gebührender Abstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten.

Bei meinem Nachbarn wachsen direkt an meiner Grundstücksgrenze mehrere Pappeln. Als ich ihn aufgefordert habe, sie zu entfernen, hat er mir erklärt, die Bäume seien dort wild angewachsen und damit sei er nicht verantwortlich. Was soll ich nun tun?

Erst ist festzustellen, dass der Nachbar für die Pflanzen verantwortlich ist, die ohne Zutun in seinem Garten wachsen. Damit gelten für die wild gewachsenen Bäume, die im Nachbarrechtsgesetz festgelegten Mindestabstände zur Grundstücksgrenze. Demnach muss zum Beispiel ein bis zu drei Metern hoher Baum einen Meter von der Grenze entfernt stehen. Wird der Baum über 15 Meter hoch, sind es schon sechs Meter. Sie haben also einen Anspruch auf Beseitigung. Den müssen Sie bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, geltend machen, in dem die zulässige Höhe überschritten wurde.

Früher hat mein Nachbar seine Hecke regelmäßig geschnitten. Jetzt lässt er sie wuchern und sie ist etwa vier Meter hoch. Da sie nur einen halben Meter von meinem Grundstück entfernt steht, verschattet sie es. Kann ich ihn verklagen?

Zunächst einmal sollten sie ihn schriftlich auf die Gesetzeslage hinweisen und einen Rückschnitt fordern. Bei 50 Zentimetern Grenzabstand darf die Hecke laut Nachbarrechtsgesetz nur 1,50 Meter hoch werden. Reagiert er nicht, sollten sie versuchen, den Streit mit Hilfe der Schiedsstelle ihrer Gemeinde zu schlichten. Erst wenn das erfolglos bleibt, kann man sich bei solchen Nachbarschaftsstreitigkeiten an das Gericht wenden.